Kündigung des SBV - Neuwahlen (Wahlen)

Ipsen, Schleswig-Holstein, Thursday, 10.03.2011, 16:06 (vor 5704 Tagen)

Hallo,
unser im Nov. letzten Jahres gewählter SBV ist fristlos gekündigt worden.
Arbeitsgerichtsverfahren noch in der Schwebe.
Da er gekündigt ist, darf er das Betriebsgelände nicht mehr betreten.
Wird wohl aber darauf hinaus laufen, dass er auch nicht wieder in den Betrieb kommen wird.
Die beiden SBV-Vertreter nehmen nun die SBV-Aufgaben wahr.
Uns stellt sich die Frage, ob mit Abschluß des AG-Verfahrens (und dem daraus wohl folgenden Vergleich>) eine Neuwahl notwendig wird oder ob der erste Vertreter automatisch dann der 1. SBV wird.
M.d.B.u. einen kleinen Tipp. Danke!

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Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
(R.v.Weizsäcker)


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