Anfrage (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 05.06.2005, 18:50 (vor 6901 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

wenn das Arbeitsverhältnis gem. Arbeitsvertrag (Ende des befristeten Arbeitsverhältnis) endet, wegen auslaufender Zeitvertrag, so erfolgt ja keine Kündigung und es ist nach meiner Meinung nur eine Information des Integrationsamtes notwendig. Hier wird keine Zustimmung zur Kündigung eingeholt.

Alos kein Fall für den §85 SGB IX.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion