Unerkannte Behinderung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 10.03.2011, 20:15 (vor 5706 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

» das stimmt so generell nicht überall:
Doch! Und nun bin ich von einem "alten Hasen" doch etwas enttäuscht.

Denn unter Pkt. 2. des Antrages heißt es ja:
Soll Ihr Antrag alle Gesundheitsstörungen, die sich aus den ärztlichen Unterlagen ergeben - auch wenn sie unter II.1 von Ihnen
nicht aufgeführt wurden – umfassen>
Ja / Nein.

Wenn man als Nein ankreuzt, werden gesundheitliche Beeinträchtigungen welche nicht beantragt wurden, aber aus den Unterlagen bekannt sind, eben nicht zur Anerkennung gebracht.

Bei JA hat man es ja beantragt. Da es sich dann um eine generelle Beantragung aller bekannten oder erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen handelt.

Würde als z.B. aus einem Antragsverfahren zu Anerkennung einer Taubheit aus den Akten auch eine HIV oder schwere Herz Erkrankung bekannt, würde diese sofern dort Nein angekreuzt ist eben nicht anerkannt.

Fazit also: Anerkannt wird nur das Beantragte, das kann eine bestimmte Beantragung oder generelle Beantragung sein.


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