Unerkannte Behinderung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 10.03.2011, 22:30 (vor 5705 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ich kann immer auch angeben, ich beantrage die und die Behinderung und alle weitere sich aus den Unterlagen ergebenen.

Mir ging es ja nur darum, dass es sich ausschließlich um einen Antragssachverhal/ -feststellung handelt. Es erfolgt also keine Anerkennung Feststellung von Amtswegen, sofern nicht beantragt.

Das ist auch eine wichtige Schutzfunktion. Also die Verhinderung, dass von Amtswegen ein gesundheitlicher Sachverhalt aktenkundig wird.

Dieses hat wohl auch mit unserer Vergangenheit etwas zu tun. Damals wurden Fakten auch gesundheitlicher Art von Amtswegen erfasst, ausgewertet und gegen den Bürger genutzt.

PS: Wollte Dich auch nicht angreifen, wenn es so ankam, dann sorry. Ich schätze ja Dein Wissen.


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