Sind die Ansprüche der Schwerbehinderten gerechtfertigt? (Allgemeines)

blade, Friday, 11.03.2011, 17:56 (vor 5705 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe da einige Fragen, zu denen ich bisher noch keine Antworten finden konnte, um den Schwerbehinderten in unserem Betrieb gerecht zu werden und Streitigkeiten zu vermeiden.

Zu meiner Person: ich bin Betriebsratsmitglied in einem öffentlichen Verkehrsunternehmen und selbst Betroffener und gleichgestellt.

Unser Betrieb ist ein mittelständisches Nahverkehrsunternehmen. Wir betreiben den Busverkehr in unserem Einzugsgebiet und haben sonst keine Betätigungsfelder.

In unserem Betrieb ist eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen mit Behinderung und Gleichgestellte beschäftigt. Derzeit sind das ca. 25 Mitarbeiter und die Zahl steigt mit jedem Kalenderjahr. Prozentual nähern wir uns der 10% Marke am Anteil der Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten.

Um diesen Mitarbeitern gerecht zu werden und ihnen das Arbeiten bis zum Renteneintritt zu ermöglichen, haben wir eine Schwerbehindertengruppe für die betroffenen Busfahrer ins Leben gerufen.
Diese Mitarbeiter haben frühestens Dienstbeginn um ca 06:00 Uhr und die spätesten Dienste enden um ca. 22:00 Uhr. Es werden dieser Fahrergruppe bevorzugt die ruhigeren Dienste, mit vielen Standzeiten, langen Wendezeiten und ausreichend Pausen zugeteilt. Ebenfalls werden auf Wunsch der Mitarbeiter bevorzugt Schulfahrten zugeteilt, da hier der Arbeitsablauf wesentlich entspannter als im Linienverkehr ist.

Zugang zu dieser Fahrergruppe hat jeder, der einen GdB von mindestens 50% hat, oder gleichgestellt ist. Innerhalb dieser Gruppe werden alle Mitarbeiter gleich behandelt und es gibt soweit keine Sonderregelungen für den Einzelnen.

In jüngster Zeit wird der Betriebsrat von einzelnen Fahrern dieser Gruppe angesprochen, um weitere Regelungen für diese Fahrergruppe umzusetzen.

Es wird behauptet, dass Menschen mit Behinderung und Gleichgestellte einen Anspruch auf 2 zusammenhängende frei Tage Tag je Kalenderwoche haben.

Mir ist keine gesetzlich Regelung dazu bekannt und darum hätte ich gerne gewusst ob dieser Anspruch tatsächlich so pauschal besteht.

Die Mitarbeiter dieser Fahrergruppe haben einen eigenen Dienstumlauf. Anteilmäßig muss in dieser Fahrergruppe auch Samstag oder Sonntag gearbeitet werden. Das Verhältnis der Wochenenddienste ist gleich mit den anderen Mitarbeitern im Fahrdienst. Auch hier wird aber auf eine möglichst günstige zeitliche Lage geachtet. Soweit möglich werden 2 freie Tage am Stück gewährt. Leider ist es unvermeidbar, dass auch einzelne Tage am Wochenende und in der Kalenderwoche gegeben werden müssen.

Müssen dieser Arbeitnehmergruppe pauschal 2 freie Tage am Stück gewährt werden, oder ist unsere Regelung für die Verteilung der Arbeitstage als ausreichend anzusehen>

Es wird behauptet, dass Menschen mit Behinderung und Gleichgestellte nicht länger als 8 Stunden je Arbeitstag arbeiten dürfen.

Die gesetzlich Regelung, dass eine Arbeitszeit über 8 Stunden täglich durch den Arbeitnehmer widersprochen werden kann ist uns bekannt. Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit, dass er nicht mehr als 8 Stunden arbeiten möchte, hat sich der Arbeitgeber daran zu halten.

Unsere Dienstpläne lassen sich leider nicht einfach nach 8 Stunden abschneiden. Bei der Dienstplangestaltung wird darauf geachtet, möglichst Dienste um die 8 Stunden bereit zu stellen. Es kann dabei aber auch betrieblich notwendig sein Dienste mit ca. 7 Stunden oder mit 8,30 Stunden zu erstellen. Würden die Dienste auf Punkt 8 Stunden gebracht werden müssen, ist eindeutig zu belegen, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnte. Im Einzelfall ist das sicherlich möglich, bei einer größeren Anzahl von Diensten ist die Wirtschaftlichkeit des Betriebes gefährdet. Es wird darauf geachtet, dass die Mitarbeiter über einen Zeitraum von derzeit 3 Monaten auf die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden gebracht werden und diese möglichst nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraumes werden den Mitarbeitern mindestens 23 freie Tage gewährt, häufig sind es mehr.

Muss der Betrieb sich nach dem Gießkannenprinzip an diese 8 Stunden täglich halten, oder ist eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden ausreichend>

Es wird behauptet, dass Menschen mit Behinderung und Gleichgestellte einen Anspruch auf eine „bessere Freizeitregelung“ haben als andere Mitarbeiter.


Die Mitarbeiter sind der Meinung, sie hätten einen Anspruch darauf, bei der Freizeitregelung Vorteile gegenüber anderen Arbeitnehmern zu haben. Wir versuchen die Freizeit gleichmäßig für alle Mitarbeiter zu verteilen und keinen zu bevorzugen. Der eine hat seine Erkrankung, der andere dafür Familie. Mir ist nicht bekannt, dass es hier eine besondere Regelung geben soll.

Haben die Mitarbeiter mit einem GdB von 50% oder mehr und Gleichgestellte einen Anspruch auf eine günstigere Freizeitregelung als die anderen Mitarbeiter im Betrieb>


Es wird behauptet, dass Menschen mit Behinderung und Gleichgestellte einen Anspruch auf eine 5 Tagewoche haben.

Auch hier ist mir keine gesetzliche Regelung bekannt. Alle Mitarbeiter haben durch Tarifvertrag eine 39 Stunden Woche. Durch den betrieblichen Ablauf in einem Verkehrsunternehmen kann das nicht Punktgenau erreicht werden. Es kann zu einer Unterschreitung, aber auch zu einer erhöhten Arbeitszeit je Woche kommen. Durch die flexible Arbeitszeit im Tarifvertrag ist das möglich und keine Mehrarbeit. Grundsätzlich muss sich die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum immer wieder ausgleichen und so werden auch hier durchschnittlich ca. 39 Stunden erreicht. Es kann dabei zu einer Verteilung auf 5 oder 6 Arbeitstagen je Arbeitswoche kommen.

Besteht der Anspruch auf eine generelle 5 Tagewoche für diese Mitarbeiter>


Im übrigen werden alle Mitarbeiter, die besondere Gegebenheiten beim Arbeitsablauf, (kein Wechseldienst, keine Früh bzw. Spätschicht fahren sollen usw.) und dies mit einem Attest belegen, zur Betriebsärztin geschickt. Werden die Atteste von ihr bestätigt, wird der Arbeitsablauf des Mitarbeiters entsprechend angepasst.


Es sind sehr viele Fragen auf einmal, aber ich hoffe mal hier doch auf alle Fragen kompetente Antwort zu erhalten.


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