Zuständigkeit SBV (Allgemeines)

heino, NRW, Saturday, 12.03.2011, 17:25 (vor 5704 Tagen)

Hallo Mitstreiterinnen und -streiter,
wieder einmal habe ich eine Frage.
Ich bin Schwerbehindertenvertreter in einem Unternehmen mit rd. 100 Kolleginnen und Kollegen und betreue 10 SB und 3 GL.
Zu unserem Unternehmen gehört eine 100%ige Tochter, bei der es keinen BR und keine SB gibt. Dort hat nun ein Mitarbeiter einen Gleichstellungsantrag beim AA gestellt und gleich die Personalabteilung, BR und SBV der "Muttergesellschaft" als Ansprechpartner genannt.
Sowohl der BR als auch die SBV, also ich, haben Post mit Anhörungsbögen vom AA bekommen.
Meine Frage ist nun die folgende: Darf ich in diesem Gleichstellungsfall überhaupt tätig werden>
Da wir räumlich in zwei verschiedenen Städten tätig sind, kenne ich nicht einen der dort Beschäftigten. Was der Antragsteller macht, von welcher Behinderung er bedroht ist und wie sich diese auf seine Arbeit auswirkt, weiß ich nicht.
Bitte gebt mir doch einen Rat, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll.
Im Voraus vielen Dank.
Heino


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