Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung? (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 17.03.2011, 17:52 (vor 4794 Tagen) @ hackenberger

Hallo Franziska,

wegen der Schwerbehinderung gibt es kein "Berufsverbot". Ein Fahrverbot beruht auf mangelnder Eignung - ua wegen einer Erkrankung. Dies ist aber unabhängig von der (bescheinigten) Schwerbehinderteigenschaft. Ein Kraftfahrer müßte auch seinem AG eine derartige Einschränkung auch dann mitteilen, wenn er dafür keinen GdB beantragt/erhalten hätte.

Bei Diabetes hat sich durch den medizinischen Fortschritt der letzten Jahre einiges geändert. Ein Diabetiker (auch insulinpflichtig), der gut eingestellt ist und sich regelmäßig untersuchen läßt, braucht keine Angst vor Führerscheinverlust zu haben. Wir haben im Betrieb mindesten 25 Typ II-Diabetiker in der Personenbeförderung.
Die rechtlichen Grundlagen findest Du in Anlage 4 zur FeV unter Nr. 5:
[link=http://] http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php[/link]

--
&Tschüß

Wolfgang


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