Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung? (Fragen zu einer Behinderung)

Petramäuschen, Berlin, Monday, 21.03.2011, 09:05 (vor 4791 Tagen) @ dosado

Hallo Franziska,

ein von mir betreuter Kollege hatte die gleiche Sorge bezüglich Führerschein, da er unter Schwindelanfällen leidet. Ich habe daraufhin direkt beim VA nachgefragt, ob sie Einfluss auf den Führerschein nehmen.

Ihre Aussage war, dass sie das selbsterständlich nicht tun, da auch sie der Schweigepflicht unterliegen und auch evtl. Fahruntauglichkeiten niemandem melden dürfen.

Wie diese Schwindelanfälle gibt es jedoch auch andere Anfallsleiden, die u. U. die Fahrtauglichkeit tatsächlich einschränken (Was ich übrigens bei Diabetes auch noch nicht gehört habe). Sollte der Arzt gegenüber dem Patienten mitteilen, dass er nicht mehr fahrtauglich ist und er fährt trotzdem und es passiert etwas, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen.

Bei einem medizinischen Gutachten durch die BG (nach Arbeitsunfall) habe ich es aber schon erlebt, dass dem Betroffenen die berufliche Fahrtauglichkeit aberkannt wurde.

Viele Grüße
Zuli


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