G25 Regelungen durch BV (Umgang mit BR / PR)
Hallo Eva,
zuerst mal mußt Du einen Irrtum korrigieren:
Die eigenständige Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eines AN für berufliche Zwecke gehört regelmäßig zu den Pflichtaufgaben eines Betriebsarztes, ganz egal, ob als G25-Untersuchung oder aufgrund anderer Vorschriften.
Die SBV sollte in diesem Zusammenhang v.a. darauf achten, daß die Informationen über bevorstehende Untersuchungen rechtzeitig kommen und bei Problemen - egal welcher Art - ein nahtloser Übergang in ein Integrations- oder Präventionsverfahren gem. §§ 83 oder 84 Abs. 1 SGB IX gewährleistet ist.
Es kann nicht Aufgabe der SBV sein, bei entsprechenden gesundheitlichen Problemen die aktuelle Tätigkeit eines sb AN um jeden Preis zu erhalten.
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&Tschüß
Wolfgang