G25 Regelungen durch BV (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 28.03.2011, 10:11 (vor 5686 Tagen) @ Eva_1

Hallo Eva,

zuerst mal mußt Du einen Irrtum korrigieren:
Die eigenständige Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eines AN für berufliche Zwecke gehört regelmäßig zu den Pflichtaufgaben eines Betriebsarztes, ganz egal, ob als G25-Untersuchung oder aufgrund anderer Vorschriften.

Die SBV sollte in diesem Zusammenhang v.a. darauf achten, daß die Informationen über bevorstehende Untersuchungen rechtzeitig kommen und bei Problemen - egal welcher Art - ein nahtloser Übergang in ein Integrations- oder Präventionsverfahren gem. §§ 83 oder 84 Abs. 1 SGB IX gewährleistet ist.

Es kann nicht Aufgabe der SBV sein, bei entsprechenden gesundheitlichen Problemen die aktuelle Tätigkeit eines sb AN um jeden Preis zu erhalten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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