Konzern- SBV Zuständigkeit ? (Allgemeines)
» Doch gibt es auch Standorte wo weniger als 5 sbM. Wer ist für diese Mitarbeiter verantwortlich>
Hallo tinobambino,
die Gesamt-SBV ist regelmäßig zuständig.
(§ 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX)
Gibt es im jeweiligen Unternehmen nur in einem einzigen Betrieb eine gewählte örtliche SBV, dann hat diese die gesetzliche Aufgaben einer Gesamt-SBV und wäre daher verantwortlich (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).
Gibt es im jeweiligen Unternehmen keines von beidem, dann wäre immer die Konzern-SBV am Zuge.
(§ 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX; Wahlbroschüre, Seite 14)
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Viele Grüße
Doris