Konzern- SBV Zuständigkeit ? (Allgemeines)

Doris, Monday, 28.03.2011, 20:42 (vor 5688 Tagen) @ tinobambino

» Doch gibt es auch Standorte wo weniger als 5 sbM. Wer ist für diese Mitarbeiter verantwortlich>

Hallo tinobambino,

die Gesamt-SBV ist regelmäßig zuständig.
(§ 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX)

Gibt es im jeweiligen Unternehmen nur in einem einzigen Betrieb eine gewählte örtliche SBV, dann hat diese die gesetzliche Aufgaben einer Gesamt-SBV und wäre daher verantwortlich (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).

Gibt es im jeweiligen Unternehmen keines von beidem, dann wäre immer die Konzern-SBV am Zuge.
(§ 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX; Wahlbroschüre, Seite 14)

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Viele Grüße
Doris


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