Leiharbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 29.03.2011, 15:56 (vor 4786 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
wer kann mir bei dieser Sache weiterhelfen.
In unserem Klinikum sind auch Leiharbeitnehmer einer Tochtergesellschaft eingesetzt. Bin ich als Schwerbehindertenvertretung auch für die Leute zuständig, die einen Antrag auf Gleichstellung stellen wollen. Laut Gesetz bin ich für alle Schwerbehinderte die in unserem Haus eingesetzt sind zuständig, aber eben nur für sb. Kann mir jemand sagen, wie man bei solchen Fällen verfährt und hat sonst eine Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsrat ERfahrung mit Leiharbeitnehmern. Bei der Zuständigkeit gibts immer wieder offene Fragen. BEsonders stellt sich für mich die Frage wenn Leistungen bei Rehaträgern eingefordert werden könnten.
Wäre für TIPPS dankbar.

Gruß Andrea


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