Leiharbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 30.03.2011, 08:38 (vor 4785 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

» In unserem Klinikum sind auch Leiharbeitnehmer einer Tochtergesellschaft
» eingesetzt. Bin ich als Schwerbehindertenvertretung auch für die Leute
» zuständig, die einen Antrag auf Gleichstellung stellen wollen.
Da die Gleichstellung mit dem "Stammarbeitsplatz" zu tun hat bist du nicht zuständig. Dies ist Sache der SBV/BR der Verleiherfirma.

» Laut Gesetz bin ich für alle Schwerbehinderte die in unserem Haus eingesetzt sind zuständig, aber eben nur für sb.
Nur für die Belange rund um den Arbeitsplatz (Arbeitsplatz, Arbeistsumfeld, etc)im Entleiherbetrieb.
Sie sind übrigends auch teilnahmeberechtigt in der Betr- und SBV-Versammlung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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