stellv. Vertrauensmann (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 08:50 (vor 6899 Tagen) @ Ewald Hansmeier

Hallo Ewald,

ganz klar JA!

Auf Grund der Mandatsausübung bzw. wegen dieses Mandates darf man nicht benachteiligt werden. Weiter geht die Ausübung des Mandates ganz klar vor. Also die Mandatsausübung hat Vorrang vor der sonstigen gem. ArbV zu erbringenden Arbeitsleistung.

Sofern auf Grund der Mandatsausübung Ersatz für die sonstige Arbeitsleistung notwendig ist, weil z.B. die Poststelle ständig besetzt sein muss, ist dies Sache des AG hier für entsprechenden Ersatz Sorge zu tragen.

Eine Versetzung in einen anderen Bereich oder generell nur weil ein Mandat wahrgenommen wird ist nicht statthaft. Man sollte aber auch wegen des guten Miteinander immer versuchen beide Interessen vernüftig zu händeln. So hatte ich früher, als ich noch keine volle Freistellung hatte stets die Mandatsaufgaben und die "normale" Arbeit so auf einander abgestimmt, dass keine Seite leiden musste. Ich halte auch nichts von festen Sprechstunden wenn man weis, man sitzt die meiste Zeit nur rum und "dreht Däumchen". Dann lieber immer bei Bedarf, zu erst wenn möglich die Schwb-Aufgaben und dann die sonstige Arbeit. Ich hatte mit meiner Einstellung und Handling auch nie Probleme bekommen. Weder bei meinen Schwerbehinderten, welche mir sehr am Herzen lagen/liegen, und auch nicht in der sonstigen Arbeit.

PS: Ich gebe meinen Schwbs auch immer die Möglichkeit mich auch mal abends oder am Wochenende zu Hause anzurufen, weil einige ihre Angelegenheit nicht vom Büro aus besprechen wollen.


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