Ausgleichszahlung für SBV (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 08.04.2011, 20:56 (vor 5677 Tagen) @ micha

Hallo "mich",

es handelt sich übrigens NICHT um Ausgleichszahlungen sondern Lohnzahlung gem. dem Entgeltausfallprinzip. Also Lohnzahlungen so als ob "normal" ohne Mandat gearbeitet würde. Also Lohn wie für die "normale" beruflichen Tätigkeit ohne Minderung dieses Arbeitsentgelt.


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