GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ? (Rente / Pension / ATZ)

Toni, Freistaat Bayern, Monday, 11.04.2011, 11:42 (vor 4773 Tagen)

Liebe KollegInnen,

an mich wurde folgende gewagte Behauptung herangetragen:

Es soll für Beschäftigte(frühere Bezeichnung: Angestellte)eine Möglichkeit geben, mit einem GdB von 20 ein (1) Jahr früher in die Freistellungsphase (ATZ) gehen zu können. (Öffentlicher Dienst)

Mir persönlich ist eine solche Regelung nicht bekannt.
Auch ist hier nichts diesbezüglich zu finden.

Gibt es möglicherweise doch eine derartige Regelung >


Vielen Dank im voraus !

Es grüßt
Adviser:lookaround:


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