GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ? (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Monday, 11.04.2011, 13:20 (vor 4774 Tagen) @ Toni

Hollo Adviser

hier gelten die Regelungen des Altersteilzeitgesetz und diese sehen eine solche Möglichkeit, also Sonderregelungen, auch nicht per betrieblicher Regelung oder TV vor. Es gilt die Grenze 55. Lebensjahr, § 2 Begünstigter Personenkreis.

Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

verdi: Altersteilzeit

Man sollte hier ganz besonders vorsichtig sein und sich von FACHLEUTEN zum Thema "ATZ und Altersteilzeitgesetz" beraten lassen. Denn es könnten sonst gefährliche Versorgungslücken entstehen.

Auch hier wieder mein bekannter Hinweis: Schuster bleib bei Deinen Leisten! Wir SchwbV sind NICHT die Universalberater!

BAG Erfurt Az: 9 AZR 122/03
Schwerbehinderte können Altersteilzeit-Lösungen nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen.


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