Wann beginnt Zuständigkeit? (Allgemeines)

Heike65, Sachsen, Tuesday, 12.04.2011, 12:51 (vor 5673 Tagen)

Hallo :-) ,

mal wieder eine Frage, bei der ich allein mit Nachlesen nicht weiter komme:

Gestern ist bei einer Besprechung mit der Personalabteilung eine Frage aufgekommen:

Schwerbehindertenvertreter sind generell verantwortlich für Behinderte und Gleichgestellte. Soweit ist alles klar. Aber was ist mit Langzeitkranken, die wieder integriert werden sollen, aber nicht den Behindertenstatus haben> Ab "wann" muss die SchwbV hinzugezogen werden> (Ab dem Moment, wenn die Behinderung beantragt wurde>)

Viele Grüße, Heike


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