Wann beginnt Zuständigkeit? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 12.04.2011, 18:35 (vor 5673 Tagen) @ Heike65

Hallo Heike,

die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Gesetz, dem SGB IX. Hier aus dem § 95 SGB IX. Also, frühestens mit der Antragstellung. Langzeitkranke sind in der Zuständigkeit des BR oder betrieblichen Sozialbetreuers soweit dieser gegeben ist.

Anders nur, wenn es sich um eine offensichtliche Schwerbehinderung, wie z.B. Querschnitt oder Blindheit handelt. Wenn jemand sehr krank ist und mit einer Anerkennung zu rechnen ist zählt dieses nicht, da nicht Offensichtlich.


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