Internestellenbesetztung (Allgemeines)

Thomas131, NRW, Friday, 15.04.2011, 13:18 (vor 5670 Tagen)

Hallo
Erstmal ein Großes DANKE an alle die sich hier so rege beteiligen,
die infos hier sind Gold wert und habe mir schon in viele situationen geholfen.
So nun zu meinem Problem
Es ist ein etwas längerer Text sonst ist es schwierieg zu verstehen.
Im Dezember ist mir zugetragen worden das ein Stelle als Vorarbeiter neu besetzt werden soll, und das die Stelle schon jemanden versprochen ist.
Über den BR habe ich erreicht das die Stelle intern ausgeschrieben wird.
Die Berwerbungsfrist endete am Aushand am 31.01.11 und im Intranet unserer Firma (ca.450 Mittarbeiter) am 04.02.11
Auf die Stellenausschreibung haben sich zu dem, dem die Stelleversprochen wurde noch weiter 6 Mitarbeiter beworben, darunter Ich als SBV und ein weiterer Schwerbehinderter Mitarbeiter.dieses wurde mir erst am 16.2 durch den BR mitgeteilt. Am 15.2 wurde mir telefonisch mitgeteilt das am 16.2 mein Bewerbungsgesprch stattfindet.
Nach meinem Bewerbungsgespräch, vordertet Ich von unseren Personalleiter Die Beteiligung der SBV an den Vorstellungsgesprächen so wie die einhaltung der Rechte der SBV.
Dieses wurde mir versagt.
Am 21.2 beschwerten sich einige andere Bewerber wegen Benachteiligng gegen über dem Wunsch Kandidaten, den dieser wurde ohne zustimmung ds BR einfach auf die Stelle gesetzt.
Am 22.2 fand ein gespräch zwischwen BR SBV Personalleiter und den Bereichsleiter wo die Stelle besetzt werden soll statt.
Nach heftiger diskusion wurde der versetzt Mittarbeiter wieder von der Stelle gemommen.
Bei diesem gespräch wurde nochmals darauf gedrängt sich an die Gestzte zu halten.
Am 16.3 stellte der Personalleiter bei BR den Antrag zu umsetztun des Wunschkandidaten auf die ausgeschriebene Stelle.
Der BR lehnte diese ab mit verweis auf Verstoss gegen AGG, BetrVG und SGB IX
Am 5.4 zieht der Personalleiter beim BR den Antrag auf umsetzung zurück,
gleichzeitig vordert er meinen Stellvertreter im einem Schreiben auf eine Stellungnahme zur umbesetztzung des Wunschkandidaten zu 01.05 abzugeben.
In schreiben Steht das am 16.2 die Bewerbungsgespräche stattgefunden haben
in dem besagte Mittarbeiter der auserwählte ist.
Mein Stellvertreter lehnt eine Stellungnahme ab da Die SBV nicht am Berwerbungverfahren beteilig wurde und verweist auf den Beschluß des BR
Heute erklärte der Personalleiter das das erste Verfahren beendet ist und nun neu gestarte wird, ohne das Absagen an Bewerber gesendet wurden und keine neue Stellenausschreibung erfolgt ist.
Im den 2 Gesprächen ist klär von Arbeitgeber seite ausgesprochen worden das Ich als BR und SBV nur schwierigkeiten und Interessenkonflikte auf der zu besetzenden stelle hätte.
Desweiter sind von allen Bewerben 5 besser qualifiziert als der Wunschkandidat
Wie soll Ich jetzt vorgehen>
Eine diskrimmierung als SBV und BR sowie als Schwerbehinderter kann ich beweisen.
Doch letztlich will Ich die Stelle ja auch noch haben da besser bezahlt und weniger Arbeitsstunden.
Wie verhandele ich jetzt am besten

Kann der Personalleiter das verfahren einfach beenden und wieder eröffnen, und behaubten er habe die SBV beteiligt.
Kann er mich als SBV vorsitzender ausschliessen und einfach meinen Stellvertreter einbinden
Ebenfalls weis der BR nicht das der Mittarbeiter doch jetzt zu 01.05 auf die Stelle gesetzt werden soll

Internestellenbesetztung

Thomas131, NRW, Friday, 15.04.2011, 13:21 (vor 5670 Tagen) @ Thomas131

Danke im voraus an alle die sich dem Problem annehmen
und mir Tipps geben.
Mfg
Thomas

Internestellenbesetztung

hackenberger, Friday, 15.04.2011, 13:31 (vor 5670 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

was man machen kann steht im SGB IX § 95 Abs. 2 und § 156 Abs. 1 Satz 9 und in sehr sehr vielen Beiträgen hier sowie hier: Beschlussverfahren bei Nichtbeteiligung der SchwbV

Ebenfalls habe ich mehrfach auf den § 81 Abs. 1 Satz 6 und die Möglichkeiten bei der Missachtung dieses hingewiesen, kann man alles nachlesen.

Auch das Thema "Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen" haben wir mehrfach behandelt.

Auch was der BR machen kann haben wir hier mehrfach in Beiträgen behandelt.

Also, nun must Du als VPSchwb und der BR entscheiden und dann ggf. handeln.

Wenn man selbst betroffen ist, also in eigener Sache ist man verhindert, dann muss der Stelli handeln.

PS: Als SBV und BR also Mandatsträger(Funktion) kann man nicht diskriminiert werden. Hier kann der AG "höchsten" die Beteiligung/ Mitbestimmung missachten.

Da Du ja lt. Profil auch BR bist, sollten die Themen "Stellenausschreibung /-besetzung und verkürzte Ausschreibung bzw. Besetzung unter Absehung der Ausschreibung" ja auch bekannt sein.

Auch ist es klar, wer dann der am besten geeignetste ist entscheidet alleine der AG. Wenn er also einen Wunschkandidaten hat, dürfte es unschwer zu erraten sein, wer das ist. Diese Entscheidung ist dann auch kaum vom BR angreifbar

Handeln kann nun aber keiner von uns!

Internestellenbesetztung

Thomas131, NRW, Friday, 15.04.2011, 13:59 (vor 5670 Tagen) @ hackenberger

Danke für die schnelle Antwort
Natürlich kann man den BR und die SBV nicht diskeminiere,
Ich meinte eigentlich Benachteiligung wegen des Mandats.
Die gesetzte sind mir bekannt,
Ich erhoffe mir eine Tipp oder einen hinweis zu bekommen wie Ich das ganze löse ohne hinterher auf der abschussliste zu stehen.
Ein Gerichtentscheid werde ich notfalls auch herbeifüren, aber ohne Arbeitet es sich anschliesend weniger schwer.
mfg
Thomas

Internestellenbesetztung

hackenberger, Friday, 15.04.2011, 14:07 (vor 5670 Tagen) @ Thomas131

Hallo Thomas,

» Ich meinte eigentlich Benachteiligung wegen des Mandats.
kannst Du dieses glaubhaft/ nachweisbar belegen oder ist es "nur" eine Annahme>> Denn wenn es so wäre, wäre es eine strafbare Handlung. Bei BR gem. § 78 i.V. mit § 119 BetrVG und mit Geldstrafe oder gar 1 Jahr bedroht.

Die Tipps haben wir ja in den erwähnten vielen Beiträgen enthalten.

Interne Stellenbesetztung

Martina ⌂, München, Bayern, Wednesday, 20.04.2011, 11:22 (vor 5665 Tagen) @ Thomas131

Auch hallo,

ich habe z.Zt. ein ähnliches Problem. Mein schwerbehinderter Kollege wurde bei der internen Stellenausschreibung einfach nicht angenommen.Schwerbehinderter Kollege informierte mich darüber!
Gespräch fand zwar statt (SBV war dazu nicht anwesend), aber ich habe in dem Personalausschuss erfahren, das jemand anderes die Stelle bekommen hat. Wir haben am Do.einen Anhörungstermin seitens der Personalabt.! Natürlich möchte ich gerne wissen, wie ich einen Widerspruch formulieren kann um dem vorzubeugen. Gibt es dazu irgendwelche Möglichkeiten, wie ich mich da rechtlich als SBV ausdrücken kann>
Ist für mich das erste Mal, dass ich in so einer Situation bin. Ich möchte natürlich alles richtig machen.
Hoffe ihr könnt mir helfen!
:-(
LG
Martina

Interne Stellenbesetztung

hackenberger, Wednesday, 20.04.2011, 13:40 (vor 5665 Tagen) @ Martina

Hallo Martina

» Wir haben am Do.einen Anhörungstermin seitens der Personalabt.!
Ist doch toll, dann die zuständigen SB auf die möglichen Folgen für Sie, also persönliches Ordnungsgeld bis zu 10.000,- € gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX hinweisen und auch, dass man gegen den AG auch ein Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten kann und ihm, also AG, dann für zukünftige verstöße ebenfalls ein Ordnungsgeld androhen lassen könnte. Dieses alles wolle man ja nicht, daher muss zukünftig das SGB IX vollumfänglich beachtet werden.

Weiter den Hinweis, dass so das BAG, ein Verstoß gegen das SGB IX ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG darstellt und dann dem AG alle möglichen Folgen gem. AGG drohen. Die SchwbV selbstverständlich im Rahmen ihre Arbeit/Pflichten auch die Koll. auf das Thema AGG hinweisen muss.

Wenn der Koll. sich beworben hatte und nicht genommen wurde und der AG die Quot, also 5%, nicht erfüllt muss er ja gem § 81 Abs. 1 SGB IX sowohl dem Betroffenen und der SchwbV es genau darlegen warum er diesen nicht genommen hat. Dann kann der Koll. ja überlegen ob er Klage wegen Verstoß gegen § 1 AGG erheben möchte.

Aber auch den BA-Schwb, § 98 SGB IX, in die pflicht nehmen und diesen auf seine Aufgaben/Pflichten und die möglichen Folgen bei Missachtung hinweisen. Dass habe ich ja auch in den letzten Tagen behandelt.

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