Wenn SBV RA einschaltet ist das im Rahmen der AZ ??? (Allgemeines)

Marion, NRW, Sunday, 24.04.2011, 00:49 (vor 5661 Tagen)

Habe hier noch ein Problem in der Hoffnung eine Antwort zu erhalten.

Muß jetzt, ob ich will oder nicht, einen Rechtsanwalt einschalten, den ich mir auch schon gesucht habe. Fachanwalt für Arbeits - und Sozialrecht.

Die Frage die sich mir stellt ist die, ob ich das in meiner Freizeit machen muß oder ob mir die Stunden gutgeschrieben werden müssen. Erstberatung > Folgeberatung oder aktiv werden > gibt es da Unterschiede >>>

Ich gerate in ein Mobbing vom FEINSTEN. Hatte 2. Stelli u.a. wegen Datenschutz nach § 155 und weil ja auch kein Mandat aus dem Mailverteiler genommen. BR hat nun den 2. Stelli mit in die letzte BR-Sitzung gebracht (verstößt ja schon gegen das Gebot der nicht öffentlichen Sitzung gem. BetrVG) und ganz massiv gefordert, dass ich diesen sofort wieder in den Mailverteilen nehmen müsse, ansonsten (es wurde mir richtig gedroht) würde man weitere Schritte gegen mich unternehmen. Werde ja sowieso nicht richtig geladen (weder immer rechtzeitig (1 x ca. 40 Min. vor der Sitzung), noch mit für mich verständlichen Tagesordnungspunkten, noch zu allen Sitzungen). Naja, und AG meint das müsse ich mit BR selbst ausmachen, er habe damit nichts zu tun obwohl dieser scheinbar der 98er selbst ist, da er mir bisher keinen benennen konnte. PR hat mich noch zu keiner einzigen Versammlung, Sitzung oder sowas geladen, da kann doch auch was nicht stimmen, oder gehen alle Ladungen nur von BR aus >>>

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Fragezeichen

Wenn SBV RA einschaltet ist das im Rahmen der AZ ???

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 24.04.2011, 16:50 (vor 5661 Tagen) @ Marion

Hallo,

inwieweit die Zeit beim RA als Arbeitszeit zu vergüten ist, sollte Dir eigentlich der RA selber am kompetentesten beantworten können, wenn es sich wirklich um einen Fachmenschen handelt.

Und Dein AG hat grundsätzlich recht, wenn er sagt, daß Du Deinen Zwist mit dem BR schon selbst austragen mußt. Der AG hat gegenüber dem BR selbstverständlich für die Mandatsausübung genausowenig "Weisungsbefugnis" wie gegenüber der SBV. Ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Der AG kann höchstens ggü. dem BR darüber nachdenken, ob er Beschlüsse anfechtet oder aber gem. § 23 BetrVG den BR angeht. Mehr kann der AG nicht tun und das ist auch gut so

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&Tschüß

Wolfgang

Wenn SBV RA einschaltet ist das im Rahmen der AZ ???

hackenberger, Sunday, 24.04.2011, 19:21 (vor 5661 Tagen) @ Marion

Hallo Fragezeichen,

» Ich gerate in ein Mobbing vom FEINSTEN. Hatte 2. Stelli u.a. wegen
» Datenschutz nach § 155 und weil ja auch kein Mandat aus dem Mailverteiler
» genommen. BR hat nun den 2. Stelli mit in die letzte BR-Sitzung gebracht
» (verstößt ja schon gegen das Gebot der nicht öffentlichen Sitzung gem.
» BetrVG) und ganz massiv gefordert, dass ich diesen sofort wieder in den
» Mailverteilen nehmen müsse, ansonsten (es wurde mir richtig gedroht) würde
» man weitere Schritte gegen mich unternehmen.
Sollte so etwas geäußert worden sein, so wäre ein strafrechtliches Verhalten. Es wäre ein Verstoß gegen § 96 Abs. 2 SGB IX. Diese Bestimmung entspricht § 78 BetrVG und § 8 BPersVG.

Betreffend der rechtswidrigen Forderungen des BR, den Stelli den Zugang zu Mail usw. zu ermöglichen, würde ich als SchwbV einfach mit dem Hinweis kontern, bevor er sich als BR rechtswidrig in die Zuständigkeiten der SchwbV einmischt, möge der BR bei solchen Forderungen dann doch auch erst einmal allen Ersatzmitgliedern des BR den gleichen Zugang zu BR-Unterlagen zu ermöglichen. Denn es bestünde hier ja die vergleichbare Rechtslage. Dann wird der BR/BRV wohl sehr schnell darauf hinweisen, dass dieses nicht gestattet sei.

Hier ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 96 SGB IX, Rn 16
Behinderung ist jeder unzulässige Eingriff in die Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung, der sie an der ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Amtsgeschäfte hindert oder zumindest ihre Arbeit erschwert. Sie kann in einer Handlung oder auch in einem Unterlassen bestehen.

Im LPK 2. Auflage, findet man zum § 96 in Rn 9 folgendes:
Behinderungsverbot: §96 Abs.2 5GB IX schützt die SBV vor jedem unzulässigen, Eingriff m die Amtsführung, gleich ob er m einer Handlung oder auch in einem Unterlassen besteht.

Weiter kann man dann ja auch einmal den BR auf die Strafvorschriften des BetrVG § 119 hinweisen.

» Werde ja sowieso nicht richtig geladen (weder immer rechtzeitig (1 x ca.
» 40 Min. vor der Sitzung), noch mit für mich verständlichen
» Tagesordnungspunkten, noch zu allen Sitzungen).
Hier haben wir doch dann auch noch zu dem oben aufgeführten die Mittel des § 95 Abs. 4 SGB IX. Also die Aussetzung von Beschlüssen. Wenn also Beschlüsse gefasst werden welche Schwerbehinderten im Einzeln oder die Gruppe der Schwerbehinderten betrifft und die SchwbV nicht gem. § 95 Abs. 4 SGB IX und § 32 BetrVG beteiligt wurde, besteht ein berechtigter Grund Beschlüsse des BR für die Dauer von 7 Tagen auszusetzen.

Das bedeutet der BR muss nochmals tagen und die Beschlüsse neu fassen. Beachtet der BR die Aussetzung nicht, so kann die SchwbV dieses via Anwalt und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren erzwingen.

Dieses alles dürfte dem AG wegen der Zeit und vor allem wegen der Kosten gar nicht gefallen. ich denke dass würde er dem Br dann auch sehr deutlich erklären.

Im Knittelkommentar ist hierzu in der Rn 64 zum § 95 SGB IX folgendes zu finden:

Weigert sich der Betriebs- / Personalrat, den Beschluss für die Dauer einer Woche auszusetzen, kann die Schwerbehindertenvertretung durch einstweilige Anordnung beim Arbeits- oder Verwaltungsgericht die Aussetzung erzwingen (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 146; Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 61). Das ist allerdings nicht mehr möglich, wenn der Beschluss des Betriebs- oder Personalrats bereits vollzogen worden ist (Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 16). Insofern stellt sich das Aussetzungsrecht als „stumpfes Schwert” dar, welches den guten Willen und die Verständigungsbereitschaft der verschiedenen kollektiven Interessenvertretungen voraussetzt und vor allem Gesprächsbereitschaft und Suche nach gemeinsamen Lösungen fördern soll (Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 61).

Wichtig ist aber bei Aussetzungen, dass man auch den AG informiert, dass man diesen Beschluss des BR ausgesetzt hat und er ihn daher nicht umsetzen kann. Anderweitig müsste man sich hier auch der Arbeitsgerichtsbarkeit bedienen.

» Naja, und AG meint das müsse ich mit BR selbst ausmachen, er habe damit
» nichts zu tun.
Das stimmt, er könnte nur reden. Dieses auch, weil er ja die ggf. entstehenden Kosten eines Rechtsstreites tragen muss.

» PR hat mich noch zu keiner einzigen Versammlung, Sitzung oder so was
» geladen, da kann doch auch was nicht stimmen, oder gehen alle Ladungen nur
» von BR aus >>>
Ja, Einladungen zu Gremiensitzungen kann nur der BR aussprechen. Man bedarf aber keiner Einladung zu BR-Gremien. Denn das Zugangsrecht besteht per Gesetz. Verweigert der BR den Zugang, so kann man sich den auch wiederum per arbeitsgerichtlichem Beschlussverfahren erzwingen.

Wenn SBV RA einschaltet ist das im Rahmen der AZ ???

Marion, NRW, Sunday, 24.04.2011, 23:23 (vor 5661 Tagen) @ hackenberger

»
» Betreffend der rechtswidrigen Forderungen des BR, den Stelli den Zugang zu
» Mail usw. zu ermöglichen, würde ich als SchwbV einfach mit dem Hinweis
» kontern, bevor er sich als BR rechtswidrig in die Zuständigkeiten der
» SchwbV einmischt, möge der BR bei solchen Forderungen dann doch auch erst
» einmal allen Ersatzmitgliedern des BR den gleichen Zugang zu BR-Unterlagen
» zu ermöglichen. Denn es bestünde hier ja die vergleichbare Rechtslage. Dann
» wird der BR/BRV wohl sehr schnell darauf hinweisen, dass dieses nicht
» gestattet sei.

Das ist ein guter Hinweis, den werde ich beherzigen !!!
»
» Hier ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 96 SGB IX, Rn 16
» Behinderung ist jeder unzulässige Eingriff in die Amtsführung der
» Schwerbehindertenvertretung, der sie an der ordnungsgemäßen Ausübung ihrer
» Amtsgeschäfte hindert oder zumindest ihre Arbeit erschwert. Sie kann in
» einer Handlung oder auch in einem Unterlassen bestehen.

Was ist, wenn AG einfach keinen Arbeitsplatz in geforderter Weise zur Verfügung stellt und auch nicht sicher sagen kann wer der 98er ist >>> Ich kann doch überhaupt noch nicht richtig arbeiten, werde sozusagen schon die ganze Zeit lahmgelegt und durch den BRV ausgebremmst. Die notwendigsten Unterlagen muß ich den ganzen Tag mit mir herum schleppen wegen des Datenschutzes und ein großer Teil lagert schon bei mir ZU HAUSE.


» Im LPK 2. Auflage, findet man zum § 96 in Rn 9 folgendes:
» Behinderungsverbot: §96 Abs.2 5GB IX schützt die SBV vor jedem
» unzulässigen, Eingriff m die Amtsführung, gleich ob er m einer Handlung
» oder auch in einem Unterlassen besteht.

Was ist LPK 2. Auflage (gibt es hierzu Infos). Gilt diese Behinderung auch, wenn die GF diese vornimmt, z.B. einfach keinen AP in datenschutzrechtlicher Weise zur Verfügung stellt und BR sich weigert der SBV Platz abzgeben, weil selbst zu wenig. (wie schon erwähnt 3 AP in 2 Pers Büro durch zusätzl. Laptrop).
»
» Weiter kann man dann ja auch einmal den BR auf die Strafvorschriften des
» BetrVG § 119 hinweisen.

Wahl war bekannt aber wegen unserem Arbeitsdruck und den im Betrieb bekannten Schwirigkeiten im BR (es sind 4 BR-Mitglieder aus meiner Abteilung ausgeschieden aus dem BR) war nur ein Teil der SB-Menschen selbst als auch die jetzt 2. Stelli der SBV (selbst nicht SB aber von einem BR-Mitglied zur Wahl nach eigenen Angaben animiert worden). Sollte das schon eine Beeinflussung zur Vorteilnahme sein >>> Da 2. Stelli aber besonders guten Draht zu BR (glaube sogar 1 BRV-Stellvertr. ist sogar die Teamleiterin von der 2. Stelli und andere BR-Mitglieder sind in ihrer Arbeitsgruppe, dass es so sein könnte, obwohl ich es nicht behaupten kann. Komisch war nur, dass 2. Stelli sich gegen unsere Absprache aufgrund einer Mail mit dem BR und nicht mit mir unterhalten hat und gemeinsam mit BR auch massiv auf mich Druck ausüben wollte und mich angemacht hat was ich mir einbilden würde, ich könnte doch den BR nicht so unter druck setzen und soll doch nicht immer auf mein Recht pochen und dieses doch nicht gleich durchsetzen wollen. 2. Stelli spricht wie BR als wäre das so abgesprochen aber wie gesagt, ich kann das nicht behaupten, ist nur eine Vermutung. Ach ja, 2. Stelli wurde ja auch von BR mit in letzte Sitzung gebracht und mir wurde ja auch angedroht man würde weitere Schritte gegen mich unternehmen wenn ich die 2. Stelli nicht wieder in den Mailverteiler nehmen würde. -- Alles sehr merkwürdig --
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Heißt das, wenn ich nicht schnell genug bin und der RA nicht schnell genug handeln kann, hat es keinen Zweck >>> Wer trägt die Kosten wenn ich es nicht nachvollziehen kann ob Beschlüsse schon umgesetzt wurden > RA-Kosten >>> Ich habe das Gefühl, dass der BR mich wieder nicht mit Einladungen für alle Sitzungen bedenken wird und mit Willen zu Verhandlungen ist BR mit mir nicht bereit scheint mir. Was ist denn davon zu halten, wenn mir jetzt regelm. Termine (noch unkomplett) aufgezeigt wurden, mir aber gesagt wurde bis auf die bekannten 3 Sitzungen BR-Sitzung, ASA und BA hätte ich ja sowieso nichts zu suchen. Wenn ich keine Ladungen rechtzeitig und mit TOP bekomme, wie ist das dann zu bewerten > Ladung muß doch sein, sonst kann man sich doch nicht vorbereiten. Und dem BR ist auch bekannt, dass ich mir unter den Abkürzungen nicht immer was vorstellen kann und bei personellen Dingen auch nicht geschrieben steht um was und wen es hier geht. Vieles wird so abekürzt oder so wenig bezeichnet in der Einladung, dass es oft einem NICHTS für mich an Infos gleicht. Ich stehe also trotz der TOP Punkte immer auch vorher im DUNKELEN !!!
»
GANZ WICHTIGE FRAGE !!!

Was muß ich denn bei BR und was gegenüber Personal aussetzen > und wer kümmert sich darum, dass die Einbeziehung nachgeholt wird >>> PR hat, wie gesagt, seit Angang März noch nie geladen. Bin mir so unsicher, ob ich das hier denn so richtig umsetzen kann. Welche Ladungen kämen denn von PR und was ist wenn ich bei personellen Dingen nicht eingeschaltet werde > Muß ich mich an BR oder PR halten >

Ich weiß, ich bin lästig mit meinen vielen Fragen aber ich brauche so dringend Antworten und Hilfe und bin immer so DANKBAR hier Unterstützung zu finden. Diese Position der SBV gefällt mir gerade überhaupt nicht, komme mir vor wie auf einem Schlachtfeld auf dem alle Gegner sind und sich die Messer an den Hals halten und dachte eigentlich ich könne mich gleich für die SB-Menschen einsetzten.

LG

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Fragezeichen

Wenn SBV RA einschaltet ist das im Rahmen der AZ ???

hackenberger, Monday, 25.04.2011, 14:04 (vor 5660 Tagen) @ Marion

Hallo Fragezeichen,

wir helfen ja gerne. Doch vieles kann man auch einfach nachlesen. Auf den Seiten A-Z, http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html oder in Forumsbeiträgen und selbstverständlich im SGB IX und Kommentar. Schaue einmal dort, dann ist bestimmt einiges klarer. Entscheidend wären hier einmal hauptsächlich die §§ 95 und 96 SGB IX. Wir können hier leider keine "Fernschulung" für eue SchwbV machen, dass würde das Forum überfordern. Wenn dann noch Fragen offen bleiben, können wir dann versuchen diese zu beantworten.

PS. LPK = SGB IX Kommentar von Franz Düwell.

Aus diesem hier noch einige Aussagen betreffend "Behinderung des Mandates"

LPK 2. Auflage § 96 SGB IX, Rn 9

Eine gesetzwidrige Behinderung liegt allerdings nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitgeber bzw. Dienststellenleiter eine Forderung der Schwerbehindertenvertretung als unberechtigt ablehnt. Hinzukommen muss eine Pflichtwidrigkeit (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 19).

LPK 2. Auflage § 96 SGB IX, Rn 12

Behinderungsfälle: In der Praxis tauchen immer wieder eindeutige Fälle von Behinderungen auf, die von den Beteiligten nur selten als solche erkannt werden. Dazu gehören:
•Das Vorenthalten von für die vertrauliche Amtstätigkeit der SBV geeigneten Räumen,
• die Weigerung, einen aus Datenschutzgründen erforderlichen abschließbaren Schrank zur Aufbewahrung von Unterlagen für die Unterstützung im Feststellungsverfahren (§95 Abs. 1 Satz 3 SGB IX) zur Verfügung zu stellen,
• die Ablehnung der Beschaffung von aktueller Fachliteratur zum SGB IX (z.B. eines Praxiskommentars),
• die Verhinderung von Sprechstunden der Vertrauensperson,
• das Entfernen von Mitteilungen der Vertrauensperson vom schwarzen Brett,
• die Empfehlung gegenüber schwerbehinderten Menschen, die Versammlung nach § 95 Abs. 6 SGB IX nicht zu besuchen,
• das tendenziöse Herausstellen der Höhe der Kosten der Amtstätigkeit, obwohl tatsächlich entstandenen Kosten sich innerhalb eines angemessenen Rahmens bewegen (BAG 12 11 1997— 7 AER 14197 — ±0 § 23 BetrVG 1972 Nr 27)

LPK 2. Auflage § 96 SGB IX, Rn 13

Unterlassungsanspruch: Im Fall der Behinderung durch den Arbeitgeber oder den Betriebs- oder Personalrat stpht der Schwerbehindertenvertretung ein Anspruch auf Beseitigung der Störung und auf Unterlassung weiterer Störungen der Amts- tätigkeit zu (Kniltel 5GB IX § 96 Rn 19: Unterlassungsanspruch wie Betriebsrat).


Eine andere ggf. notwendige Option wäre eine Beratung vor Ort und Seminar. Vielleicht sollte man auch einmal mit dem IA versuchen einen "runden Tisch" mit allen im Betrieb Betroffenen zu versuchen.

Wenn SBV RA einschaltet ist das im Rahmen der AZ ???

Marion, NRW, Tuesday, 26.04.2011, 00:55 (vor 5659 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,

» Eine andere ggf. notwendige Option wäre eine Beratung vor Ort und Seminar.
» Vielleicht sollte man auch einmal mit dem IA versuchen einen "runden Tisch"
» mit allen im Betrieb Betroffenen zu versuchen.

Hier treffen die Behinderungspunkte ja schon zu. LVR war ich schon 2 x und auch die Gewerkschaft hatte ich angesprochen und um Ratschläge gebeten. Es wurde mir angeboten als Mentor zur Verfügung zu stehen aber weder in BR-Sitzung wollte man von diesem Vorschlag zur Klärung der Probleme etwas wissen (man hätte dazu keine Zeit)noch die GF, der ich diesen Vorschlag ebenfall im Gespräch angeboten hatte.

Seminar hatte ich direkt und das auch schon aus Kostengründen beim LVR gebucht, weil ich so die 1. Stelli mit anmelden konnte (wurde auch anstandslos genehmigt). Das Seminar findet jedoch erst in ca. 3 Monaten statt, es gab keines vorher vom LVR. BR hatte mir doch direkt gesagt, dass ich im 1. Jahr wegen der Kosten, die BR schon hatte, ja nur 1 Seminar besuchen kann und ich wußte es noch nicht besser.

Meine 1. und die 2. Stelli sind der Meinung ich solle die Gesetze nicht so ernst nehmen und den BR mit der Forderung um Beteiligung so nicht zu meinem Feind machen aber ich kann mich doch nicht nur am Wohlwollen des BR orientieren und dem BR überlassen was die SBV zu tun hat oder nicht. Ich vertrete doch die Interessen der SB-Menschen und mache mich ihnen gegenüber doch schuldig, wenn ich nicht reagiere und einfach nur anwesend bin. Verstehe die Stellis nicht oder denke ich falsch >>>

Ich danke Dir für Deine unermütliche Unterstützung. Ich weiß wirklich nicht weiter und darum Frage ich hier und an anderen Stellen soviel nach. Die Meinung aus diesem Forum, von anderen SBV, LVR (LVR Termin Rechtsabteilung in der nächsten Woche) usw. helfen mir sehr, denn ich stehe vor vielen neuen Dingen die ich jetzt noch nicht so ganz beurteilen kann und ich habe das Gefühl irgendwann vielleicht selbst auf der Strecke zu bleiben. Ich kann nicht mehr schlafen und bin voller Sorgen und dabei wollte und will ich mich doch einfach nur für die SB-Menschen einsetzen.

Ich bin mit den Nerven total runter und kann nur hoffen, dass ich das zum Einen noch etwas durchhalten kann und mir zum Anderen nicht selbst gesundheitlich zu sehr schade. --- Ich kann den richtigen Weg, keinem auf die Füße zu treten und dennoch die Interessen der SB-Menschen durch Achtung der Gesetze und meinen Einsatz für diese Gruppe, nicht finden.

--- Ich wünschte mir eine perfekte Lösung für alle Beteiligten aber es scheint niemand daran interessiert zu sein ---

LG und nochmals DANKE an Dich Bernhard im BESONDEREN !!!

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Fragezeichen

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hackenberger, Tuesday, 26.04.2011, 09:19 (vor 5659 Tagen) @ Marion

Hallo Fragezeichen,

man bekommt bei den IA auch sehr viele gute und auch kostenfreie Unterlagen/ Broschüren. Diese sind teils auch im Web einsehbar oder man kann sie sich herunterlagen.

z.B. auch hier!

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