Verständnisfrage zu § 124 SGB IX (Fragen zu einer Behinderung)

Tanja, Thursday, 09.06.2005, 04:53 (vor 6899 Tagen)

Hallo und guten Morgen,

nach § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.

Der Grundsatz des Acht-Stunden-Tages dient auch der Rechtsklarheit, da die betrieblichen + tarifvertraglichen Arbeitszeitmodelle keinen allgemeingültigen Maßstab für den Begriff der Mehrarbeit liefern können.

Probleme habe ich mit der Aussage:

„Der schwerbehinderte Mensch ist nach dem Schutzzweck des § 124 SGB IX aber nicht verpflichtet, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit zu arbeiten.

Wie ist dies in Bezug auf die vorgegebene Arbeitszeit (42 Stunden/Beamte) täglich/ in der Woche zu verstehen>

Danke für Eure Hilfe.

Tanja


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