geplante mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo jaha,
der § 124 SGB IX regelt das Thema "Mehrarbeit" ggf. auch i.V.m. § 81 Abs. 4 SGB IX. Bei Rotationsdienstplänen muss man die Zeiten ggf. auch ein Wochenleistungsmaß umrechen.
Auch wenn Mehrarbeit in Freizeit ausgeglichen wird bleibt es Mehrarbeit gem. den geltenden Gesetzen.
Aber der § 124 SGB IX besagt ja eben nicht, dass Schwerbehinderte grundsätzlich von Mehrarbeit ausgenommen sind. Sie haben "nur" das Recht sich ggf. auf den § 124 SGB IX zu berufen. Dieses ist dem Ag dann so frühzeitig mit zu teilen, dass er sich darauf einstellen kann.
Hinweis von mir: Als SchwbV sollte man mit diesem Paragraphen behutsam umgehen, denn eine "großzügige" Nutzung dieses Paragraphen dürfte wohl AG nicht besonders motivieren Schwerbehinderte einzustellen.
Kontetxlink:
Achtung bei Mehrarbeit und Überstunden
PS: Bitte Profil vollständig ausfüllen!
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Also "Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten". Auch hierzu einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim...." lesen.