geplante mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo jaha,
sollten Schwerbehinderte die sich auf § 124 SGB IX berufen einer Nebenbeschäftigung nachgehen, könnte es Probleme in der Argumentation geben. Denn dann kann man den hier betroffenen Schutz vor Überlastung nur schwer glaubhaft vertreten. Doch auch solches soll es geben, daher diesen Hinweis.