Absetzung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)

andre-sven, Hessen, Wednesday, 04.05.2011, 08:05 (vor 5650 Tagen)

Hallo,

die derzeitige Gesamtschwerbehindertenvertretung versucht alles, mich als örtliche Schwerbehindertenvertretung abzusetzen. Er hat mittlerweile alle Aussenaufgaben bereits auf meinen Stellvertreter übertragen. Weiterhin hat er eigene Vorschriften aufgestellt und ist sogar dabei, einen Arbeitskatalog für die örtliche Schwerbehindertenvertretung zu erstellen.

Ich kann momentan nicht mehr und kämpfe trotzdem weiter.

Da mir aber von dieser GSchwV auch das SGB IX (lose Blattsammlung) über den AG gekündigt wurde, bin ich nicht mehr in der Lage, alle Änderungen etc. zu erfahren etc. Grund der Kündigung war "zu teuer und zu viel Verlust der Arbeitszeit wegen Einsortierung".

Deswegen könnt ihr mir mitteilen, wie genau der Gesetzestext von § 96 1 - 8 und die Kommentierung ist. Sollte dies für das Forum nicht möglich sein, so teilt es mir mit. Diese Gesetze benötige ich, weil ein Personalgespräch tatfindet, welches mich selber betrifft.

Danke, das ihr mir helft.

Gruss

Absetzung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Wednesday, 04.05.2011, 08:49 (vor 5650 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

das hatten wir hier doch schon. Auch hatte ich geschrieben, was geht und was nicht geht. Auch ist dieses ganz klar in dem Gesetz, dem SGB IX geregelt. Die GSchwbV ist nicht der "Chef" der SchwbV. Sie ist hier NICHT weisungsbefugt.
Sie kann nicht den Einsatz der Stelli auf örtl. Ebene steuern.

Wenn es nicht anders geht, so muss man halt ggf. einen Anwalt einbinden und sowohl gegen den AG und die GSchwbV wegen Behinderung in der Mandatsarbeit vorgehen. Also auf Unterlassung klagen.

» Deswegen könnt ihr mir mitteilen, wie genau der Gesetzestext von § 96 1 -
» 8 und die Kommentierung ist. Sollte dies für das Forum nicht möglich sein,
» so teilt es mir mit. Diese Gesetze benötige ich, weil ein Personalgespräch
» tatfindet, welches mich selber betrifft.
Die Paragraphen aller Gesetze sind eigentlich genau und gültig, so auch diese hier. Man findet diese auch im Web. Man kann hier auch auf ältere Ausgaben ggf. sogar noch auf ein ggf. vorhandenes SchwbG also den Vorgänger des SGB IX zurückgreifen. Denn es hat sich in diesem Bereich nichts so grundsätzlich geändert. Auch findet man diese in öffentl. Bibliotheken z.B. auch bei Hochschulen usw. Letztlich gibt es kostenfreie gute Broschüren, vor allem aber den Gesetzestext bei den IA, kostenfrei.

Kontextlinks:
Übersicht der Rechte und Pflichten nach dem SGB IX

[link=https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jpk-sgbix&wt_mc=rss.jpk-sgbix&nid=jpk-SGBISR0099]§ 96 SGB IX Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen[/link]

Schwerbehindertenvertretung (Leitsätze)

Also, einfach ggf. mal im Web suchen ;-)

Vor allem aber daran denken, wir können hier nicht handeln. Wir können Hinweise geben. Handeln muss ich die zuständige Vertretung, also die betroffenen Person selbst.

Absetzung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung

andre-sven, Hessen, Wednesday, 04.05.2011, 12:44 (vor 5649 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich brauche ganz einfach die Tipps. Mehr wie kämpfen kann ich nicht. Aber ich bin froh, das man hier Tipps und Anregungen bekommt.

Gruss

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