Umgang mit uneinsichtiger Stellvertretung ??? (Stellvertreter/in)

Pia, Sunday, 08.05.2011, 13:45 (vor 5644 Tagen) @ hackenberger

Hallo Marion,

die SBV ist nicht weisungsgebunden, also auch die Stellvertretung nicht. Du willst deinem Stelli scheinbar deine Vorstellungen aufdrücken, das wird aber so nicht gehen. Wenn du tatsächlich verhindert bist entscheidet der Stelli ganz allein wie er es macht.

Bernhard hat einen guten Tipp gegeben der viel Ärger ersparen kann.

Wenn du zur Betriebsversammlung nicht anwesend bist, was macht das schon.

Viele Grüße

Pia


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