Geschäftsordnung (Umgang mit BR / PR)

Elkchen, München, Wednesday, 25.05.2011, 09:00 (vor 5628 Tagen)

Liebe SBV-ler,
ich bekam gerade eine E-Mail mit der Tagesordnung unserer Mitarbeitervertretung, bei der auch ein Entwurf der Geschäftsordnung angehängt. Dort wird unter anderem auch festgehalten, dass der Vertrauensperson die Tagesordnung zugesandt wird sie sich an den Protokollen beteiligen kann und dieses auch erhält. Ist das notwendig dies dort festzuhalten>
Lieben Gruß aus München
Elkchen

Geschäftsordnung

hackenberger, Wednesday, 25.05.2011, 09:09 (vor 5628 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elkchen,

herzlichen Glückwunsch, denn Du gehörst zu der nicht gerade (leider) großen Gruppe der SchwbV welche optimal in das Thema vom BR/MAV einbezogen werden. Denn dass was da in der GO steht geht über den geetzl. Anspruch (siehe unter A-Z, Protokoll zur BR- bzw. PR-Sitzung) hinaus.

Also, weiter die guten Zusammenarbeit mit der MAV/BR pflegen und sich freuen.

Geschäftsordnung

Elkchen, München, Wednesday, 25.05.2011, 09:25 (vor 5628 Tagen) @ hackenberger

Lieber Herr Hackenberger,
na dann finde ich das natürlich toll, da sieht man doch wie man eher alles negativ sieht bei allen anderen Querelen mit der MV. Dann freue ich mich und bin ganz still;-)
Danke und eine gute Zeit
Elkchen

Geschäftsordnung

hackenberger, Wednesday, 25.05.2011, 09:31 (vor 5628 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elkchen,

ja und wenn dieses in der MV/BR beschlossen ist, sichere Dir dieses Protokoll und eine Kopie der GO, damit man es nicht einmal versehentlich vergessen hat das es so beschlossen wurde.

PS: Gleich der Hinweis an mitlesende. Keine BR/PR oder MV muss sich eine GO geben. Schon gar nicht mit bestimmten Inhalten.

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