Warum so große Unterschiede? (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 25.05.2011, 20:35 (vor 4725 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

natürlich ist das alles erst mal richtig, was Du schreibst.
Aber wie geht man damit um, daß zB eine langjährige Depression mit aktuellem Suizidversuch und stationärem Aufenthalt erst mal nur mit Einzel-GdB 20 bewertet wird >
Oder eine nicht mit Maske behandelbare schwere (und damit lebensgefährliche) Schlafapnoe nur mit 20 >
Oder aber von 7 geltend gemachten Funktionsstörungen 4 im Bogen des Gutachters überhaupt nicht auftauchen, obwohl sie in den Akten von den behandelnden Ärzten ausdrücklich bestätigt und beschrieben werden. >
Und das Ganze wird überwiegend von der Widerspruchsbehörde gedeckt bzw. für gut und richtig befunden>
Wie geht man damit um, daß ständig auf den Bescheiden und ärztlichen Bewertungsbogen neue Namen auftauchen >

Klar kann man klagen, aber bei derzeit 23 (!) Monaten Verfahrensdauer bis zum Kammertermin ist das nur 'ne Alternative, wenn der vorläufige Rechtsschutz nötig ist oder bei Herabstufung auf Zeit gespielt werden muß.

Und das das mit der Ungleichbehandlung nicht nur gefühlt ist - vor allem in Zeiten sog. "Verwaltungsreformen"-, dafür gibt es fundierte Belege:
[link=http://]http://www.versorgungsamtreport.de/download/PM%20zur%20Entwicklung%20in%20NRW.pdf[/link]
Als SBV-Einzelkämpfer steht man dem oft mit ohnmächtiger Wut gegenüber.

--
&Tschüß

Wolfgang


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