Warum so große Unterschiede? (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 25.05.2011, 20:55 (vor 4725 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ich verstehe den Unmut und finde das Verhalten mancher VA auch als NICHT OK!

Sofern ein SB eines VA nicht gem. den Vorschriften arbeitet also belegbare Punkte welche auch in der Versorgungsmedizin-Verordnung enthalten sind missachtet, kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Doch möglicher Weise trifft man dann aber eigentlich den Falschen. Denn oftmals gibt es "Anweisungen von oben".

Aber eigentlich ist hier die Politik gefordert. Dazu müssten aber einmal eine größere Anzahl Betroffener aktiv werden.

Was helfen kann ist die Unterstützung des VdK. Denn diese kennen i.d.R. die Entscheider und hat sehr gute Beziehungen dorthin.


» Und das das mit der Ungleichbehandlung nicht nur gefühlt ist - vor allem
» in Zeiten sog. "Verwaltungsreformen"-, dafür gibt es fundierte Belege:
» [link=http://]http://www.versorgungsamtreport.de/download/PM%20zur%20Entwicklung%20in%20NRW.pdf[/link]
» Als SBV-Einzelkämpfer steht man dem oft mit ohnmächtiger Wut gegenüber.
Dem allen kann ich nur zustimmen, leider!

PS: Doch was auch immer wieder helfen kann, ist neben einem sehr aussagefähigen Artest des Arztes, auch wenn der Arzt hierfür Geld möchte, eine sehr gute zusätzlich Beschreibungen der Auswirkungen, sowohl im privaten wie im beruflichen Umfeld. Aber bitte dann mit sehr genauer Beschreibung der Auswirkungen/ Einschränkungen gegenüber dem Zustand vor der Behinderung. Auch vorher, nach Entbindung von der Schweigepflicht, ein Gespräch mit dem Facharzt. Denn auch ich muss leider immer wieder feststellen, dass Ärzte meinen, es bringt nichts und wollen dann nichts schreiben. ich "erkläre" dann Ärzten teilweise, was sie schreiben sollen.

Man kann aber dann teils seltsames erleben. Mich hat einmal ein Arzt gebeten ich sollte doch das Artest schreiben und Ihm zur Unterschrift zukommen lassen. Da musste ich dem Arzt aber erklären, ich wäre geehrt aber kein Mediziner ;-)

Was ich aber auch stets mache, ich unterhalte mich immer zu erst sehr ausführlich mit den Betroffenen und lasse mir dann alle Unterlagen vor dem Absenden vorlegen und prüfe, vor allem ob dass was man mir betreffend der Behinderung erzählt hat sich entsprechend in den Unterlagen/ Artest wiederfindet.


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