Einige Fragen zur Ausführung des Amts der SBV (Allgemeines)
Hallo kaffeetrinker,
nun einmal "Kaffetasse" auf die Seite stellen und lesen.
Unter A-Z und in Forumsbeiträgen findest Du wohl auf alle Fragen Antworten. Die hier zum einlesen notwenige Zeit "in Maßen" ist Mandatszeit.
Auch unbedingt einmal die wichstigsten §§ im SGB IX und die Kommentierung hierzu lesen. Dass wären für Dich hier die §§ 95, 96 und 81 Abs. 4 SGB IX.
Sollten dann noch Fragen gegeben sein, was wohl sein wird einfach nochmals melden.
Ganz kurz die einen Antwort, das Teilnahmerecht besteht uneingeschränkt an ALLEN Gremiensitzungen also auch Ausschüssen des BR oder PR. Leider fehlt diese sehr wichtige Aussage noch in Deinem Profil. Was kommt zur Anwendung BetrVG oder PersVG (bei PersVG Bund oder Land).
Kontextlinks:
Sitzungsteilnahme
Kommentierungen zum SGB IX
Teilnahmerechte einer SchwbV
Fachlexikon Behinderung & Beruf
BAG: Teilnahme am Wirtschaftsausschuss