Wegen Krankheit gekündigt werden? (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 09.06.2011, 19:52 (vor 4727 Tagen) @ le petit

Hallo le petit,

dann geht es die SchwbV nichts an. Dann ist es Sache des BR. Der AG muss daher dann auch Zeitaufwände der SchwbV hier nicht dulden. Er kann es sogar untersagen.

Einzige Möglichkeit die Koll. zu bitten doch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Dahingehend kann die SchwbV auch beraten.

Mit der Antragstellung kann sich die Koll. auch auf die Rechte gem. SGB IX berufen. Wenn dann der AG diese nicht gewährt und dem Antrag stattgegeben wird handelt er sich Probleme ein. Denn dann wäre es eine Missachtung.

Ausnahme besonderer Kündigungsschutz. Dieser greift frühestens 3 Wochen nach Antragstellung § 90 Abs. 2a SGB IX.

PS: Nun leider wieder eine schon oft hier gebrachte Bitte:

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