Folgeantrag wegen neuer Beschwerden (Antragstellung / Widerspruch)

HarriM, Monday, 20.06.2011, 18:47 (vor 4715 Tagen)

Hallo Bernhard und Hans-Peter,

zum Thema "Folgeantrag" bei neuen Beschwerden habe ich Widersprüchliches gehört:
Die einen sagen, auch wenn man nur neue Beschwerden im Antrag ankreuzt, werden alle überprüft.
Die anderen sagen, nein, wenn man das ausdrücklich nicht will, würden die alten Beschwerden nicht nochmals überprüft.

Was von Beidem stimmt denn nun>

Viele Grüße
HarriM


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