Folgeantrag wegen neuer Beschwerden (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 20.06.2011, 18:59 (vor 4715 Tagen) @ HarriM

Hallo HarriM

» Die einen sagen, auch wenn man nur neue Beschwerden im Antrag ankreuzt,
» werden alle überprüft.
Grundsätzlich JA!!
Doch es gibt VA die greifen die Altfälle nur auf, wenn es heute dort niedrigere GdB gibt.

Ganz wichtig ist die Änderung bei Diabetes. Denn hier gibt es nur noch einen GdB, wenn ein Blutzuckerprotokoll der letzten 60 Tage beigefügt wird. Sonst gibt es unabhängig vom Diabetes GdB = 0 (NULL). Auch hier gilt das oben geschriebene, wird also im Rahmen eines solchen Verfahrens festgestellt, dass es für Diabetes einen GdB gegeben hat und es wird beim Neuantrag nun kein Blutzuckerprotokoll der letzten 60 Tage beigefügt so wird dieser bereits mal zuerkannte GdB auf =0 (NULL) gesetzt.

Es gibt VA, welche bevor sie hier den GdB negativ verändern oder dieses absehbar ist den Antragsteller verständigen und diesem die Chance geben den Antrag zurückzuziehen. Doch dass ist nicht immer so und muss auch nicht so gehandhabt werden. Die VA können auch von Amtswegen bis zu Ende entscheiden.

Daher ist es gut, wenn man als SchwbV einen guten Kontakt zu seinem VA hat und diesen pflegt um hier schlimmeres ggf. für Koll. zu vermeiden. Der große Rat ist eigentlich, wenn nicht klar ist, dass es garantiert einen höheren GdB gibt und besonders wenn man einen GdB hat der heute negativer entscheiden wird, mit dem GdB 50 zufrieden zu sein.

Es ist weiter sicher, dass es noch weitere Korrekturen der GdB nach unten geben wird. Wohl noch in diesem Jahr.


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