Arbeitgeberbeauftragter (Gesamt-Konzern-SBV)

Paul, Hamburg, Monday, 27.06.2011, 21:19 (vor 4709 Tagen)

Hallo liebe MitstreiterInnen,

mich stellt sich gerade die Frage, ob mir als G-SBV und K-SBV ein Arbeitgeberbeauftragter benannt werden muss. Oder ist es ggf. ausreichend, wenn die jeweiligen, den Konzern angehörige Betriebe, eigene Beauftragte benennen.

Dank und Gruß
Paul


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