Zuständigkeit der SBV (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 30.06.2011, 09:23 (vor 5594 Tagen) @ Ironie

Hallo Ironie,

noch einen Hinweis, eine Anregung.

Wenn man viele Koll. mit dem Thema Aufgaben der Schwerbehinderung und was kann wie zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führen erreichen möchte. Also eune Art Erstaufklärung leisten möchte, solkte man mit dem BR einen eigenen Beitrag für die Betriebsversammlung absprechen.


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