Teilnahme an Arbeitgruppen (Sitzung)
Hallo Ludwig,
» Wie ist das zu sehen, wenn die Zusammensetzung eines Gremiums aufgrund
» einer Dienstvereinbarung festgelegt wurde>
Auf welcher Grundlage kam es zur DV>>
Entscheidend für die Teilnahme der SchwbV ist immer auch die Frage, wird in den Gremien Mitbestimmung ausgeübt> Also Themen abschließend geregelt/ mitbestimmt ohne dass dieses nochmals im BR/PersRat behandelt / mitbestimmt wird.
Es ist auch nicht statthaft Mitbestimmungsthemen in Arbeitsgruppen usw. zu verlagern um so die SchwbV auszugrenzen, also so das Teilnahmerecht welche sie in der BR-/PersRat-Sitzung hat auszuhebeln.
» §85 ist sicher ein Tippfehler, oder>
JA! berichtigt!
Wenn Du die Zeitschrift "Behindertenrecht" vom Boorberg-Verlag hast, schaue einmal in die Ausgabe Heft 4 2007, dort ist ein Beitrag zu diesem Themenkomplex auf Seite 104. Den Beitrag habe ich ja oben auch verlinkt.
Kontextlink:
Sitzungsteilnahme/ Teilnahme an Auschüssen/ gemeinsamen Ausschüssen AG/BR(PR)
PS: Gönne doch meinem Namen das "er" am Ende