Reisezeit = Arbeitszeit im Sinne § 96 Abs. 6 SGB IX???? (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 15.06.2005, 09:04 (vor 6892 Tagen) @ Reiner Ehm

Hallo Reiner,

für die Reisezeiten der SchwbV gelten die gleichen Regeln/Gesetze wie für Reisezeiten der BR.

Siehe z.B. http://www.bund-verlag.de/newsletter/archiv.asp>ID=47&NLType=0&NLPlace=A

Sofern Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten erforderlich sind besteht ein Ansprcu auf Freizeitausgleich. Sofern es für BR im Unternehmen anderweitige Regelungen gibt, welche über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen, gelten diese auch für SchwbV.

PS: Noch ein TIPP für alle: Bei solchen Fragen hilft auch sehr oft eine Suche im Web (www.google.de und hier z.B. den Suchbegriff: "Reisezeiten für Betriebsräte" eingeben).;-)


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