Reisezeit = Arbeitszeit im Sinne § 96 Abs. 6 SGB IX???? (Allgemeines)
Hallo Reiner,
ich könnte nun 3 Seiten dazu schreiben und genau darlagen warum und weshalb diese Zeiten (lt. Gesetz) nicht als Überzeit gelten, wenn die übliche tägliche Arbeitszeit überschritten wird.
Bitte nimm den Kommentar zum BetrVG (z.B. Basiskommentar vom Bund-Verlag) und schau beim §37 Rn 18-22).
Dort steht genau warum und weshalb. Ist einfacher als abschreiben.
Das dort erwähnte Fazit lautet:
Lehnt der AG den Anspruch des BR ab, kann das BR-Mitglied die Reise am Vortag bzw. am Tag nach der Sitzung antreten.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter