Wahl GSBV/KSBV (Wahlen)

doessy10, NRW, Thursday, 21.07.2011, 20:52 (vor 5571 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

folgende Situation: Unsere Konzern besteht aus Betrieb A, B, C. In den Betrieben A und B wurde in 2010 ordnungsgemäß eine SBV gewählt und somit auch eine GSBV. Nun kommt seit juli 2011 die Firma C (seit Juli 2011 gibt es dort 5 sbM) auch eine SBV. Kann nun die GSBV einen zweiten Stellv. (Firma C) wählen/betsimmen, damit dieser an den GBR-Sitzungen teilnehmen kann. Der GBR tirfft sich zu seinen regelmäßigen Sitzungen abwechselnd am Standort A, B und C.

Außerdem schwebt unserem AG vor eine SE zu gründen. Damit wird dann wohl auch ein KBR gegründet werden. Sobald dies geschehen ist, kann dann auch von den sbM eine KSBV gewählt werden.

Wo kann ich zu den beiden geschilderten Sachverhalten die gesetzliche Grundlage finden> Trotz intensiver Suche konnten dazu hier keine Einträge gefunden werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße
doessy10

Wahl GSBV/KSBV

hackenberger, Thursday, 21.07.2011, 21:21 (vor 5571 Tagen) @ doessy10

Hallo doessy10

» folgende Situation: Unsere Konzern besteht aus Betrieb A, B, C. In den
» Betrieben A und B wurde in 2010 ordnungsgemäß eine SBV gewählt und somit
» auch eine GSBV. Nun kommt seit juli 2011 die Firma C (seit Juli 2011 gibt
» es dort 5 sbM) auch eine SBV. Kann nun die GSBV einen zweiten Stellv.
» (Firma C) wählen/betsimmen, damit dieser an den GBR-Sitzungen teilnehmen
» kann. Der GBR tirfft sich zu seinen regelmäßigen Sitzungen abwechselnd am
» Standort A, B und C.
NEIN! Ausgeschlossen!

Denn die Stelli werden i.d.R. bei den Regelwahlen gewählt. Sollte es bei diesen Wahlen nicht zur Wahl von Stelli gekommen sein, können diese auch später gewählt werden. Eine Stellu Nachwahl ist nur möglich, wenn der gewählte Stelli nachrückt, als VPSchwb wird und es keinen weiteren Stelli gibt oder der einzige gewählte Stelli ausscheidet.

Ihr könntet hier als nur ggf. so handeln: Der einzige gewählte Stelli legt sein Mandat nieder. Dann gäbe es keine und ihr könntet wählen. Würde dann aber dieser gleiche Stelli, also der der sein Mandat niedergelegt hat, wieder kandidieren wäre es Missbrauch und daher anfechtbar. Also er dürfte nicht wieder antreten in dieser Wahlperiode.

Gleiches gilt für alle Stufen/ Wahlen.

Weiter auch auf der G-Ebene gilt das Thema "Stelli" sind nicht im Mandat, da sie ja ein ruhendes haben und dürfen nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv werden. Wobei auch hier dann sofern es mehrere Stelli gibt die Reihenfolge gem. Wahlergebnis zwingend zu beachten ist. Also der mit den meisten Stimmen = 1. usw.

Mir fällt wegen deines einen Satze gerade etwas noch ein!
» Der GBR tirfft sich zu seinen regelmäßigen Sitzungen abwechselnd am
» Standort A, B und C.
Das Teilnahmerecht hat hier immer nur die GVPSchwbV, Stelli nur wie beschrieben im Falle der Verhinderung.

Also nicht, am Standort A die VPSchwbV von A und am Standort B die VPSchwbV von B usw. Bedeutet die GVPSchwb fährt zu den jeweiligen Orten wo der GBR tagt.
Wird dieses missachtet führt es bei BR-Sitzungen zu Verletzungen der Nichtöffentlichkeit und damit zur Nichtigkeit von Beschlüssen. Also schweren Ärger!

Wahl GSBV/KSBV

doessy10, NRW, Thursday, 21.07.2011, 21:27 (vor 5571 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Beste Grüße
doessy10

Wahl GSBV/KSBV

hackenberger, Thursday, 21.07.2011, 21:43 (vor 5571 Tagen) @ doessy10

Hallo doessy10,

» Außerdem schwebt unserem AG vor eine SE zu gründen. Damit wird dann wohl
» auch ein KBR gegründet werden. Sobald dies geschehen ist, kann dann auch
» von den sbM eine KSBV gewählt werden.
Schaue Dir einmal den [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0909700]§ 97 SGB IX[/link] an. Also wer wann eine KSBV wählt!

Du findest auch hier etwas dazu!
•Eine Konzern-SBV wird von den Gesamtschwerbehindertenvertretungen gewählt, wenn für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat (KBR) errichtet ist (§ 97 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, so hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamt-SBV (§ 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX).

Wahl GSBV/KSBV

zick, Baden Württemberg, Wednesday, 18.04.2012, 08:15 (vor 5299 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen zusammen,

ich wurde beauftragt, eine Gesamtschwerbehindertenvertretung zu gründen.
Nun haben wir in den 4 Werken nur 2 gewählte SB-V und in den anderen beiden Werken ( da weniger als 5 Menschen mit Behinderungen ) keine SB-V.
Da macht die anfallende Arbeit der BR mit.

Wenn muss ich nun von dem Betrieb, der keine SB-V hat, einladen. >>>

Den einzelne Kollegen des Betriebsrates, die vorher bestimmt wurden >>

oder was muss ich beachten

mfg
Zick

PS : hab im Forum gesucht, aber nichts passendes gefunden

Wahl GSBV/KSBV

hackenberger, Wednesday, 18.04.2012, 14:14 (vor 5299 Tagen) @ zick

Hallo Zick,

bin etwas betroffen. Denn zu diesen Fragen, diesem Thema haben wir hier und, auch auf den Sonderseiten (Wahlen) und in der verlinkten Wahlbroschüre. Weiter ist hier das SGB IX und die Kommentierung klar.

Also der BR/PR kann/ darf nie die Aufgabe der SchwbV wahrnehmen. Denn dazu hat er vom Gesetz her nicht das Recht.

Auch das aktive und passive Wahlrecht ist klar geregelt.

Bei nur zwei Wahlberechtigten, also nur 2 SchwbV sieht das Gsetz,das SGB IX § 97 zwingend vor, dass die beiden gewählten VPSchwb sich einigen wer vonI hnen Beiden die GVPSchwb und wer den Stelli macht. Einigen sich die Beiden nicht, so gibt es zwingend den Losentscheid.

Der BR ist vollkmmen außen vor. Also KEIN Beteiligter. Also nicht zu beteiligen.

Die GSchwbV nimmt dann in den Betrieben ohne SchwbV dieses örtl. Mandat mit ALLEN Rechen und Pflichten einer örtl. SchwbV wahr. Also auch dort den § 95 SGB IX vollumfänglich. Also auch Teilnahme an den BR-Gremien dort. Wie aber auch § 95 Abs 2 SGB IX. Und auch § 81 SGB IX usw. Sie ist quasi dort die örtl. SchwbV und der Stelli der GSchwbV quasi der örtl. Stelli.

Sie muss dann stes prüfen sind örtl. Wahen möglich und wenn JA, dann MUSS sie diese dort einleten. Denn NUR sie kann und darf es dann.

Betreffend Deinem PS.
Hatten wir aber auch ALLES schon hier bzw. findet man auf den Sonderseiten und in der Wahlbrschüre. ;-)

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