Baugenehmigung für Schwerbehinderte/Gleichgestellte (Allgemeines)
Hallo zusammen,
ich wende mich an Euch mit einer sicher etwas ungewöhnlichen Frage:
Ich bin stellv. SBV und wurde gefragt, ob es für Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte eine Möglichkeit gibt, eine Ausnahmegenehmigung zum Bau eines Carports auf dem eigenen Grundstück zu erhalten (Bereich der Bayer. Landesbauordnung), wenn die Behinderung u.a. dazu führt, dass im Winter der Schnee nicht mehr vom Fahrzeug gekehrt werden kann.
Eine ordnungsgemäße Antragstellung wurde vom zust. Bauamt wohl schon abgelehnt, weil die Länge der möglichen Grenzbebauung überschritten würde.
Der betroffene Nachbar hat jedoch schon schriftlich sein Einverständnis mit dem Carport erklärt.
Mir ist klar, dass diese Frage nicht originär die Interessensvertretung betrifft, aber vielleicht kennt sich der Eine oder Andere ja doch in dieser Richtung aus oder hat Erfahrungen/Tipps> - Bin für jede Unterstützung dankbar! 