Baugenehmigung für Schwerbehinderte/Gleichgestellte (Allgemeines)
Hallo Winnie,
ja, keine Aufgabe der SchwbV
Es ist mir auch hier keine Ausnahmeregelung bekannt. Die Bauämter sollten sich auch auskennen. 
Kontextlinks:
Barrierefreies Planen und Bauen in Bayern
Fachtagung: "Barrierefreies Bauen" 2011