Mehrarbeit (Allgemeines)

DickesHemd, NRW, Friday, 12.08.2011, 20:58 (vor 5550 Tagen) @ wolle

Hallo Wolfgang,
im § 124 SGB IX steht "Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."
Gleichgestellte werden dort nicht genannt.
Haben deine Kollegen Vorschläge wie sie eingesetzt werden können>
Wenn ja, wäre das eine Aufgabe für euren Betriebsrat.

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)


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