Rederecht der SBV in den BR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)
Wertes Team guten Tag,
die Einladungen zu diversen Ausschüssen klappt mit Ach und Krach. Nun ist der BR der Ansicht, dass der SBV nicht an diesen Ausschüssen zu suchen hat, das kein Thema Schwerbehinderung beeinhalet.
In den BR-Sitzungen möchte man mir am liebsten Kopfhörer aufsetzen, dass ich nichts erfahre, was nicht mit dem Thema Schwerbehinderung zu tun hat. Ein Rederecht hat der SBV nur wenn es wirklich um Schwerbehinderte geht, und somit habe ich den Mund zu halten wie mir die Vorsitzende schon verdeutlicht hat. Weiter die Vorsitzende: Als SBV bin ich nur geduldet und darf nur zuhören - ebenso das leidige Thema Rauchen. Als Geduldeter habe ich keine Rechte.
SGB IX §95 Abs. 4 ist mir bekannt. Sind die Rechte eines SBV wirklich so eingeschränkt wie mir der BR bekannt gibt>
Vielen Dank für die Antwort
Mit Gruss Fred