schwerbehindertenvertretung samt Vertretern langzeiterkrankt (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo le petit,
vorab erst einmal der Hinweis:
» weil erstens meine gesamtvertretung nichtin der lage ist mich ständig zu vertreten
Sie; GSBV darf es auch rechtlich gar nicht!
Ist eine SchwbV gewählt darf die GSchwbV NICHT z.B. wegen Verhinderung oder Krankheit die Aufgaben der SchwbV auf örtl. Ebene wahrnehmen. Sie ist hier also NICHT im Mandat. Eine Teilnahme der GSchwbV an BR-Gremien würde dann sogar wegen Verletzung der Nichtöffentlichkeit die Beschlüsse ungültig machen. Weiter könnte ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen.
Die GSchwbV darf nur dann das örtl. Mandat wahrnehmen, wenn KEINE SchwbV gewählt ist. Also, keine Verhinderungsvertretung! durch die GSBV.
Da bei euch sowohl die VPSchwb wie der Stelli verhindert ist, kann leider KEINER in dieser Zeit das örtl. Mandat wahrnehmen.
Daher ist es stets sehr genau zu überlegen, ob man nicht ggf. mehr als 1 Stelli wählt, so wie in der Wahlbroschüre auf Seite 15 aus gutem Grunde ja ausdrücklich empfohlen.
Die VPSchwb oder der Stelli können aber auch bei Krankheit das Mandat wahrnehmen. Denn eine Krankmeldung bedeutet nicht die Suspendierung vom Mandat. Durch die Mandateswahrnahme darf nur die Genesung nicht behindert/ beeinträchtigt werden. Die VPSchwb oder der Stelli müssten sich dann nur als nicht im Mandat verhindert erklären.
Da ja ein Stelli gewählt ist können nun auch keine weiteren Stelli nachgewählt werden.
» niemand von uns ist vor ort und man bedrängt mich mein amt niederzulegen,
Dieses kann keiner Verlangen, es gibt hierfür keine Rechtsgrundlage. Sollte aber auf sehr lange und absehbare Zeit keine Vertretung möglich sein und daraus ggf. sogar Nachteile für die zu vertretenden Koll. entstehen können, wäre es zu überlegen das Mandat niederzulegen.
» von der vertrauensärztin festgehalten obwohl es nie thema im vertrauensgespräch
» war, ich könnte wenn ich nicht fähig sei mein schichtdienst zu leisten,
» auch nicht mehr in der lage sein mein amt auszuführen.
Sorry, aber dieses ist grob gesagt "Dummheit oder Schwa
" Weiter geht dieses alles auch die Vertrauensärztin nichts an. Ich würde ihr, also der Vertrauensärztin auch untersagen solches Aussagen zu treffen und würde ihr sollte sie es nicht unterlassen rechtliche Schritte androhen.
» mein arbeitgeber will mich aus dem amt haben, weil sie wissen das da
» jemand ist der sich durchsetzt.
Ich würde zum einen den BA-Schwb (§ 98 SGB IX) hier auffordern einzuschreiten und seinen Aufgaben nachzukommen. Dem AG würde ich klarmachen, dass sollte ich weiter im Mandat behindert werden, hier einen Anwalt beauftragen werde, die Rechte der SchwbV per gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Also auch Klage wegen Mandatsbehinderung.
» außerdem wollen sie mich nicht aus dem schichtdienst lassen und mich damit
» in die knie zwingen.
Sofern aus in der Behinderung liegenden Gründen Schichtdienst nicht mehr möglich ist und dieses durch ein ärztl. Artest bestätigt wird, hat der Schwerbehinderte aus § 81 Abs. 4 SGB IX den Rechtsanspruch, sofern es nicht völlig unmöglich ist vom AG einen Arbeitsplatz außerhalb des Schichtdienstes zugewiesen zu bekommen. Dieser Rechtsanspruch ist einklagbar. Der AG muss hier dann auch alles versuchen dieses zu ermöglichen. Die Anforderungen an den AG hier sind sehr hoch. Er müsste ggf. auch einen anderen AN in den Schichtdienst versetzen.
PS: Man könnte nun den Weg gehen, dass der Stelli sein Mandat niederlegt um so den Weg für Nachwahlen von Stelli frei zu machen. Da ja dann keine gewähöten Stelli gegeben sind. Dann dürfte nur eigentlich nur der jetztige Stelli nicht wieder antreten, da es sonst als missbräuchliche Anwendung des SGB IX angesehen werden könnte. Doch "wo kein Kläger da kein Richter".