Stellungnahme "Abschließend" (Kündigung)

hackenberger, Monday, 29.08.2011, 12:45 (vor 4652 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

der AG kann/darf keinerlei Vorgaben machen wie eine Stellungnahme aussehen muss oder was dort inhaltlich geschrieben wird.

Den AG darauf hinweisen, dass es für seine Forderung 1. keine Rechtsgrundlage gibt man 2. es als versuchte gesetzwidrige Einflussnahme (Mandatsbehinderung) auslegen könnte.

Die SchwbV ist bei JEDER Kündigung eines Schwerbehinderten / Gleichgestellten gem. § 95 Abs. 2 zu beteiligen. Die Stellungnahme könnte bei einer Kündigungsschutzklage ggf. gerichtsrelevant werden. Daher ist stets zu überlegen was man schreibt.

Also ggf. gute Gründe für einen Widerspruch, dieses könnte ggf. auch milder arbeitsrechtliche Mittel wie Abmahnung oder Versetzung vor Kündigung bedeuten. Also Beachtung des Ultima Ratio-Prinzip einer Kündigung. Die Entscheidung ob eine Kündigung rechtens ist, sollte man immer dem ArbG überlassen.


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