Stellungnahme "Abschließend" (Kündigung)

hackenberger, Monday, 29.08.2011, 13:32 (vor 4646 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

das IA prüft hier nur bestimmte Fakten. Dieses hat nichts mit der Stellungnahme ders BR/PR oder SchwbV zu tun. Klar, die IA ziehen in ihre Entscheidung die Aussagen des BR/PR und SchwbV mit ein.

BR/PR und SchwbV können auch einfach nichts sagen, also dei Frist für Stellungnahmen, bei normaler Kündigung 7 Tage und bei außerordentlicher/fristloser 3 Tage verstreichen lassen.

So könnte die SchwbV z.B. auch ganz einfach nur schreiben "Kenntnis genommen". Wenn aber die SchwbV Möglichkeiten/ Chancen der Weiterbeschäftigung sieht, sollte sie auch darauf hinweisen. Die Stellungnahme könnte dann ggf. bei einer Kündigungsschutzklage sich für die/den Betroffenen positiv auswirken. Eine Zustimmung des BR/PR und/ oder SchwbV wirkt sich i.d.R. aber IMMER negativ aus.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion