aktuelle Quote (Allgemeines)

Hanni, Friday, 02.09.2011, 09:41 (vor 5530 Tagen)

Hallo,

bekanntlich hat die SBV Anrecht auf eine Kopie der an die BA jährlich zu meldenden Quote. Das bekomme ich auch. Ich möchte aber die aktuellen Zahlen. Deshalb die Frage:

Hat die SBV darüber hinaus das Recht zusätzlich über die aktuelle Situation, also Anzahl beschäftigter SchwKolleginnen und Kollegen etc. also z.B. Stichtag 1.9. informiert zu werden und wenn ja wo steht das>

Danke
Hanni

aktuelle Quote

hackenberger, Friday, 02.09.2011, 10:14 (vor 5530 Tagen) @ Hanni

Hallo Hanni,

» Hat die SBV darüber hinaus das Recht zusätzlich über die aktuelle
» Situation, also Anzahl beschäftigter SchwKolleginnen und Kollegen etc.
» also z.B. Stichtag 1.9. informiert zu werden und wenn ja wo steht das>
:-(
Sorry, aber diese Nachfrage stimmt mich etwas traurig. Denn Du schreibst ja, Du bekommst die jährlche Meldung. Du bist weiter in den Sitzungen des BR/PR/MAV dabei. Also bekommst Du Personalveränderungen mit. Das weitere ist dann einfach eine Sache des kleinen 1*1 ;-(

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Hanni, Friday, 02.09.2011, 10:37 (vor 5530 Tagen) @ hackenberger

Hallo

» :-(
» Sorry, aber diese Nachfrage stimmt mich etwas traurig. Denn Du schreibst
» ja, Du bekommst die jährlche Meldung. Du bist weiter in den Sitzungen des
» BR/PR/MAV dabei. Also bekommst Du Personalveränderungen mit. Das weitere
» ist dann einfach eine Sache des kleinen 1*1 ;-(

Sorry, die Antwort stimmt mich trausrig

Das Einmaleins glaube ich tatsächlich zu beherrschen, allerdings ist meine Kristallkugel schon länger in Reparatur deshalb fällt es mir im MOment etwas schwer hell zu sehen:

1. wie viele SB an anderen Standorten eingestellt werden, die andere lokale SBV hat davon keinen Schimmer
2. Wie viele SB aufrund befristeter Verträge ausgeschieden sind am eigenen und anderen Standort
3. Wie viele Mehrfachanrechnungen weggefallen sind
4. Wie wievel sb Azubis an anderen Standorten eingestellt wurden
5. Bekommen wir in den BR Sitzungen zwar Einstellungsanträge mit, werden aber als SBV über tatsächliche Einstellungen SB und den Dienstantritt nicht informiert - durchaus denkbar, dass ein SB absagt und nicht anfängt - ist auch schon umgekehrt passiert, dass plötzlich ein Einstellungsantrag eines SB im BR vorlag obwohl bereits vorher abgesagt wurde- was natürlich erfreulich ist

Ich verstehe also deine Antwort in der Weise, dass die SBV über die jährliche Meldung hinaus kein REcht auf aktuelle Zahlen hat. Danke für die sachliche Antwort.

Hanni

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Doris, Friday, 02.09.2011, 10:50 (vor 5530 Tagen) @ Hanni

» Ich verstehe also deine Antwort in der Weise, dass die SBV über die jährliche Meldung hinaus kein Recht auf aktuelle Zahlen hat.

Hallo,

diese Schlussfolgerung ist so nicht ganz richtig:

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt der Schwerbehindertenvertretung die bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Menschen namentlich zu benennen ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 1 SGB IX).

--
Viele Grüße
Doris

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Hanni, Friday, 02.09.2011, 11:04 (vor 5530 Tagen) @ Doris

» Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt der Schwerbehindertenvertretung die bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Menschen namentlich zu benennen (§ 99 Abs. 1 SGB IX).

Danke Doris, möglicherweise hat ja mittlerweile mein Sehvermögen erheblich gelitten, aber ich finde diese konkrete Aussage im link nicht. Kanst Du sie bitte raus kopieren.

Dank Dir
Hanni

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barevi, Bayern, Unterfranken, Friday, 02.09.2011, 12:04 (vor 5530 Tagen) @ Hanni

Hallo Hanni,

obwohl mir Dein doch recht aggressiver "Ton" nicht gefällt, versuche ich (übrigens in vollster Zustimmung zu Bernhards Ausführungen) noch ein bißchen mehr Licht in Deine Angelegenheit zu bringen. Dein Profil sagt mir, dass Du sowohl GSBV als auch SBV in EINEM Betrieb bist.

Als GSBV muss Dir der AG mitteilen, wieviele schwerbehinderte Menschen er in den verschiedenen Betrieben gemeldet hat - ein Abdruck der Meldung zeigt Dir auch, welche Mehrfachanrechungen in Anwendung gebracht wurden. - Inwieweit die SBVen anderer Standorte ihren Aufgaben nachkommen unterliegt allerdings nicht Deiner Überprüfung. Du bist also als GSBV keine Aufsicht. Du wirst nur dort tätig, wo keine gewählte SBV vorhanden ist - z.B. weil die Anzahl von 5 sbMA nicht erreicht wird oder weil (NOCH!) keine SBV gewählt wurde. In letztgenantem Fall muss Du darauf hinwirken, dass Wahlen durchgeführt werden!

Als SBV DEINES Standortes bist Du im Normalfall von Anfang an beteiligt. Es ist sinnvoll, Dir bereits die Ausschreibung einer Stelle mitzuteilen, spätestens wenn Bewerbungen vorhanden sind, müssen diese Dir vorgelegt werden (SGB IX § 81 Abs. 1). An den Bewerbungsgesprächen nimmst Du dann eh teil und bist insofern auch informiert, wer den Zuschlag bekommt (SGB IX § 95 Abs. 2)

Generell bleibt noch zu sagen, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem "Beauftragten des Arbeitsnehmer" (SGB IX § 98) und dem Betriebsrat von großem Vorteil ist! - Wir sind keine "Gegner" untereinander, sondern sollten/ müssten/ MÜSSEN stets den schwerbehinderten MENSCHEN im Vordergrund sehen!

...und wenn der AG unbedingt meint, alle Gesetze nach Gutdünken übertreten zu dürfen, bleibt auch noch der SGB IX § 156!

Viele Grüße
Barbara

--
Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom

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Hanni, Friday, 02.09.2011, 13:43 (vor 5530 Tagen) @ barevi

Hallo barevi,

gut, dass Du mit Bernhard übereinstimmst, aber worin>

Ich habe eine einfache Frage gestellt, nämlich:

Hat die SBV ein Recht unter dem Jahr – also zusätzlich zu den jährlichen Meldungen an die BA – die aktuellen Zahlen sb Beschäftigter zu erhalten>

Ich finde, dass die Antwort mit entweder einem klaren „Ja“ (mit Quellenangabe) oder einem klaren „NEIN“ zu beantworten ist. Warum ist das so schwer>

» Als GSBV muss Dir der AG mitteilen, wieviele schwerbehinderte Menschen er
» in den verschiedenen Betrieben gemeldet hat –

Ja, es geht aber nicht um die jährliche Meldung an die BA, sondern um den aktuellen Stand jetzt im September.

Vielen Dank für Deine übrigen Ausführungen, sie haben aber nichts mit meiner Frage zu tun.

Hanni

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DickesHemd, NRW, Friday, 02.09.2011, 22:35 (vor 5529 Tagen) @ Hanni

Hallo Hanni,
hier im Forum habe alle das gleiche Interesse.
Wir suchen Rat und bitten um Unterstützung. Jeder versucht den anderen zu helfen so gut er kann. Manchmal ist eine Antwort nicht ganz präzise. Schlimmstenfalls sogar falsch. Spätestens dann kommt vom Bernhard oder Hans-Peter ein Beitrag der uns den richtigen Weg zeigt.

Warum Du hier so auf "Krawall gebürstet" bist verstehe ich nicht.

Vielleicht ist in deinem Betrieb der "§ 99 Zusammenarbeit" in Vergessenheit geraten. Versuch doch mal nett anzufragen. ;-)
(1) Arbeitgeber, Beauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb oder der Dienststelle eng zusammen.

Ansonsten wende dich an die AfA oder Integrationsamt.

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

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Heinz SBV, NRW, Monday, 05.09.2011, 10:30 (vor 5527 Tagen) @ DickesHemd

Hallo Dickeshemd,
» hier im Forum habe alle das gleiche Interesse. Wir suchen Rat und bitten um Unterstützung. Jeder versucht den anderen zu helfen so gut er kann. Manchmal ist eine Antwort nicht ganz präzise. Schlimmstenfalls sogar falsch. Spätestens dann kommt vom Bernhard oder Hans-Peter ein Beitrag der uns den richtigen Weg zeigt. Das kann ich nur unterstützen.

Warum Hanni hier so auf "Krawall gebürstet" ist verstehe ich auch nicht.

Vielleicht hilft ja ein Blick auf die Seite >Urteile, >Arbeit in der SchwbV >Auskunftspflicht des AG über Schwerbehinderte im Betrieb gegenüber der SchwbV BAG, Beschluss vom 16.04.2003, 7 ABR 27/02

Lieber Hans Peter, lieber Bernhard,
fast unbemerkt in der Sommerpause feierte diese Webseite ihr 10 jähriges Bestehen. Hierzu gratuliere ich ganz herzlich. Ich bin dankbar, dass es dieses Forum gibt, weil ich dadurch in der verantwortungsvollen Mandatsarbeit nie allein gelassen werde.

Ich wünsche Euch allen, der Redaktion und all denen, die dieses Forum mit Leben füllen alles Gute, herzlichen Dank und weiter so!:flower:

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Herzliche Grüße

Heinz SBV

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