Werksvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 15.09.2011, 12:03 (vor 4616 Tagen) @ chaweng

Hallo chaweng

» Nun ist von dieser Firma ein Kollege gekommen der " einfache " Tätigkeiten
» in einer unserer Abteilungen durchführt. Befristet bis Dezember.

Könnte es auch sein, das der Kollege im Form eines ANÜ-Vertrages da ist>
Werkvertrag kann ich mir schlecht vorstellen. Denn dann dürfte der Kollege im internen Arbeitsablauf weder organisatorisch noch diziplinarisch eingebunden sein. Und bei der Durchführung "einfacher Tätigkeiten" ist dies doch meistens der Fall.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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