Werksvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)

chaweng, Hessen, Thursday, 15.09.2011, 13:40 (vor 4616 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,
genau so sehe ich es auch. Klare Mitbestimmung nach BetrVG und alle Rechte und Pflichten nach SGB IX. Habe eben den BR überzeugt ( fast alle ) und muß jetzt noch zum Personaler. Mal sehen was der sagt. Werde es wenn notwendig rechtlich klären lassen.
Bis bald
chaweng

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chaweng


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