Werksvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo Hotte,
genau so sehe ich es auch. Klare Mitbestimmung nach BetrVG und alle Rechte und Pflichten nach SGB IX. Habe eben den BR überzeugt ( fast alle ) und muß jetzt noch zum Personaler. Mal sehen was der sagt. Werde es wenn notwendig rechtlich klären lassen.
Bis bald
chaweng
--
chaweng