Nachtarbeit (Allgemeines)
Hallo,immernoch neu in meiner Tätigkeit als SBV schon wieder ein Hilfegesuch,auch wenn ich versucht habe mich umfassend zu informieren.nun meine Frage.Eine KPH (Krankenpflegehelferin mit 1 Jähr.Ausbildung)mit 30% Schwerbehindert und Gleichgestellt,seit8 1/2 Jahren im Haus,soll zur Verstärkung Nachtdienste übernehmen(nicht allein).Sie selber kann das nicht aus einigen privaten und auch körperlichen Gründen.Somit mußte sie zum Betriebsarzt der sie für die Nachtarbeit fähig geschrieben hat.Ein Attest ihres Hausarztes wurde mit "Gefälligkeit"abgetan.Ein Gespräch mit Personalchef und Pflegedirektion fand schon statt (vor meiner Wahl).Dort wurde mit Kündigung gedroht.
Nun meine Frage:Schwerbehinderte sind nicht Grundsätzlich vom Nachtdienst zu befreien,auch Überstunden müssen geleistet werden,maßgeblich ist wohl die Arbeitszeit in einem Monat.Die Kündigung wäre möglich wegen Arbeitsverweigerung.Schwerbehinderte müssen nicht grundsätzlich von Mehr-und Nachtarbeit freigestellt werden(BAG Erfurt)
Was gibts denn noch für Möglichkeiten> Evtl.ein Gewohnheitsrecht,es ging ja auch 8 Jahre ohne Nachtdient.
--
Kerstin,Berlin