Nachtarbeit (Allgemeines)
Hallo Kerstin,
Du hast doch diese Frage schon in einem anderen Forum gestellt (WAF) und dort auch Antwort erhalten. Dort verweist man auf Seiten hier. Gefällt Dir diese Antwort nicht> 
Lege ich halt noch etwas nach: 
Private Gründe gegen Nachtarbeit oder Mehrarbeit kennt das SGB IX nicht. Das SGB IX kennt nur die §§ 124 und 81 Abs. 4. Dieses wären also hier mögliche Themen/ Punkte.
Weiter ist hier die Frage, wurdest Du hier gem. § 95 Abs. 2 beteiligt> Und was sagt BR/PR>
» Schwerbehinderte sind nicht Grundsätzlich vom Nachtdienst zu befreien.
Stimmt! Nur im Rahmen des § 81 Abs. 4 SGB IX, aus Gründen der Behinderung mit fachärztlichem Attest.
» Schwerbehinderte müssen nicht grundsätzlich von
» Mehr- und Nachtarbeit freigestellt werden(BAG Erfurt)
Stimmt im Grundsatz auch. Doch es gibt den § 124 SGB IX und § 81 Abs. 4 SGB IX. Weiter müssen Schwerbehinderte die Freistellung/ Wahrnehmung ihrer Rechte äußern.
» Was gibts denn noch für Möglichkeiten> Evtl. ein Gewohnheitsrecht, es ging
» ja auch 8 Jahre ohne Nachtdienst.
Das ist doch toll, wenn man per Arbeitsvertrag sich auch für Nachtdienst verpflichtet hat ihn aber 8 Jahre nicht machen musste. Ein Gewohnheitsrecht kennt das SGB IX auch nicht.
PS: Es wäre sehr hilfreich wenn man nicht nur schreibt "(BAG Erfurt)" Sondern stets auch das volle Aktenzeichen (Az) und Datum der Entscheidung mit angibt. Denn nur dann kann man erkennen ob hier ggf. ein Urteil/Beschluss falsch verstanden wird, was ich hier vermute.
Anmerkung:
Mehrarbeit gem. § 124 SGB IX ist diejenige Arbeit, die über diesen Zeitraum des des 8-Stunden-Tages hinausgehe (BAG Urteil vom 8. November 1989 5 AZR 642/88 = BAGE 63, 221 = BB 1990, 560).
Doch i.V.m. § 81 Abs. 4 SGB IX kann muss es nicht zwangsweise die 8-Std.-Grenze sein. Auch kann sich aus § 81 Abs.4 SGB IX eine Freistellung vom Nachtdienst ergeben. Auch dass haben wir hier schon behandelt.
Auszug zum Thema Nachtdienst aus dem Knittelkommentar zum § 81 Abs. 4, Rn 171
Zur behindertengerechten Umgestaltung kann auch die Veränderung der Arbeitszeit gehören. Dieser Anspruch besteht z. B., wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Nachtschicht oder in Wechselschichten arbeiten kann (BAG, Urteil vom 03.12.2002 9 AZR 462/01 = BAGE 104, 73 = AP Nr. 1 zu § 124 SGB IX = NZA 2004, 1219 = BehindertenR 2003, 150). Aus der Vorschrift ergibt sich aber kein Recht auf Reduzierung des Arbeitspensums, das über die durch die Schwerbehinderung bedingte Verlangsamung des Arbeitstempos hinausgeht. Weder das SGB IX noch das ArbZG enthalten einen ausdrücklichen Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf erweiterte Pausen ([link=http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp>rowguid={837D898C-D2B3-4A13-A094-F0669891B7BD}]LAG Rheinland-Pfalz[/link], Urteil vom 14.07.2005 11 Sa 253/05, zit. nach JURIS).
Kontextlinks: (findet man alle unter Urteile)
Schwerbehinderte sind von Bereitschaftsdiensten, die Mehrarbeit bedeuten, freizustellen BAG, 21. November 2006, Az.: 9 AZR 176/06
Arbeitgeber darf ärztliches Attest grundsätzlich nicht anzweifeln LAG Rheinland-Pfalz 4 Sa 728/04
"Freistellung schwer behinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit"
[link=http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/pw0/bs/10/page/sammlung.psml>pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE080023966&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint]Schichtarbeit für Menschen mit Behinderung Nichtbeachtung des § 81 Abs. 4 SGB IX ist mittelbare Diskriminierung. Landes Arbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg, 26 Sa 343/08[/link]
Auch hier einmal nachlesen: Leitsatzsammlung zum Schwerbehindertenrecht des Integrationsamts in Oberbayern
Du leider auch nicht wie oben in Rot geschrieben die Suchfunktion vor der Fragestellung nicht genutzt. Denn sonst wärst Du auf viele Beiträge zum Thema gestoßen und auch die o.a. Urteil wie auch A-Z "Mehrarbeit/ Überstunden"
Daher auch bitte doch einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim - bitte nicht lesen... " noch lesen und auch bitte beachten.
Zum Schluß noch eine ehrliche Anmerkung von mir:
Auf Grund Deiner gemachten Aussagen in der Fragestellung bekomme auch Ich wie wohl auch der AG wenn diesem es auch so vorgetragen wurden, Zweifel, dass es in Behinderung liegende Gründe gibt welche gegen den Nachdienst sprechen. Deine Anmerkungen "8 Jahre kein Nachtdienst, private Gründe und Gewohnheitsrecht". Der AG könnte ggf. die vorgetragenen "Gründe in der Behinderung welche gegen den Nachdienst sprechen" rechtlich prüfen lassen.